VERSICHERUNGSSCHUTZ

Wann sind Fahrgemeinschaften gesetzlich unfallversichert?

(06.04.2022) Die Spritpreise steigen gerade und ein Ende der Preisspirale ist derzeit nicht abzusehen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden deshalb Fahrgemeinschaften, um zur Arbeit zu kommen. Das spart Benzin und schont das Portemonnaie. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) informiert in der Online-Ausgabe ihres Magazins "etem" wie es um den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung steht.

Bild: iStock.com/AndreyPopov-1306891430
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Auch Fahrgemeinschaften stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt: Nach einem Unfall übernimmt die Berufsgenossenschaft alle Kosten für die medizinische Betreuung und weitere Rehabilitation. Mitglieder von Fahrgemeinschaften sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt aus starten. Die Fahrgemeinschaft muss zudem nicht regelmäßig stattfinden.

Versichert sind das Abholen der einzelnen Mitfahrerinnen und Mitfahrer von zu Hause sowie das Absetzen an unterschiedlichen Arbeitsstellen und Wohnorten. Die Reihenfolge sollte stets so gewählt werden, dass die ­gefahrene Strecke nicht unnötig verlängert wird. Der Weg muss dabei nicht der von der Entfernung her kürzeste, aber der verkehrsgünstigste sein. Wer z. B. einen Stau umfahren will und darum nicht den kürzesten Weg wählt, gefährdet den Versicherungsschutz nicht. Wird die Fahrt allerdings für einen privaten Grund unterbrochen oder ein Umweg gewählt - zum Beispiel für einen Zwischenstopp in der Bäckerei -, erlischt der Versicherungsschutz und beginnt erst wieder, wenn der ursprüngliche Weg zum Ziel wieder aufgenommen wird.

Nach einem Unfall sorgt die Berufsgenossenschaft für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Zu den finanziellen Leistungen gehören z. B. Verletzten- und Übergangsgeld oder eine Rente, die bei bleibenden Gesundheitsschäden ausgezahlt wird. Weitere Informationen bietet der vollständige Artikel aus dem Magazin "etem", der online verfügbar ist.

Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Pressebild (die Verwendung dieses Bildes ist nur in Verbindung mit der Pressemitteilung und nicht zu anderen Zwecken gestattet.)

Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615

  • Webcode: 22499167
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