Gemeinsam fahren und sparen

Sicher zur Arbeit kommen: Fahrgemeinschaften und der Versicherungsschutz

(djd). Die Zeit der Einzelgänger im morgendlichen Berufsverkehr scheint vorbei zu sein: Angesichts konstant hoher Kraftstoffpreise erlebt die gute alte Fahrgemeinschaft ihre Renaissance. Sich mit Kollegen ein Fahrzeug zu teilen, spart nicht nur bares Geld, sondern tut dank eingesparter Emissionen gleichzeitig der Umwelt gut. So praktisch Fahrgemeinschaften also sind, sollten doch vorab einige rechtliche und organisatorische Aspekte beachtet werden.

Kosten fair aufteilen
Bei der Festlegung der Spielregeln gilt zunächst zu vereinbaren: Wechseln sich reihum die Fahrer ab oder fährt jedes Mal derselbe und rechnet mit den Kollegen ab? Und was gehört alles zur Berechnung der Kostenumlage dazu? Schließlich ist es mit den Ausgaben für den Kraftstoff alleine nicht getan, auch die laufenden Kosten für Steuern, Kfz-Versicherung, Wartung und Co. sollten eingerechnet werden. Damit es nicht später zu Unstimmigkeiten kommt, ist es sinnvoll, dies vor der Bildung einer Fahrgemeinschaft schriftlich festzulegen.

Durch die Unfallversicherung geschützt
Sollte es zu einem Unfall kommen, stehen alle an der Fahrgemeinschaft Beteiligten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin. "In der Regel ist nur der direkte Arbeitsweg versichert, bei Fahrgemeinschaften stehen aber auch zusätzliche Strecken unter Versicherungsschutz, wenn Kollegen an verschiedenen Orten abgeholt oder zu unterschiedlichen Betrieben gebracht werden", so Christian Sprotte, Pressesprecher der BG ETEM. Bei einem Unfall kümmert sich die Berufsgenossenschaft um die medizinische Versorgung. Kommt es gar zu einer Arbeitsunfähigkeit, wird ein Verletztengeld gezahlt, wenn die Lohnfortzahlung ausgelaufen ist. Unter www.bgetem.de gibt es mehr Informationen dazu. Der Versicherungsschutz gilt übrigens auch dann, wenn die Fahrgemeinschaft nur unregelmäßig stattfindet.

Daten/Fakten oder Kurztext

Abgesichert für den Fall der Fälle
(djd). Auf dem Weg zur Arbeit sowie zurück nach Hause sind Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sind Beschäftigte aufgrund eines Wegeunfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber dies der Berufsgenossenschaft melden. Wichtig zu wissen: Bei Umwegen, etwa um nach Feierabend noch am Supermarkt zu stoppen, erlischt der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Eine Ausnahme sind dabei Umwege, die aufgrund einer Fahrgemeinschaft notwendig sind. Unter www.bgetem.de gibt es mehr Informationen.

Fahrgemeinschaft

Bildunterschrift für Bild 1:
Wer sich zu dritt oder zu viert ein Auto zur Arbeit teilt, spart bares Geld und schont die Umwelt. Gut zu wissen: Fahrgemeinschaften sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Foto: djd/Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse/thx

Fahrgemeinschaft

Bildunterschrift für Bild 2:
Dichte Straßen am frühen Morgen: Wenn mehr Arbeitnehmer Fahrgemeinschaften bilden würden, könnte dies vielfach die Straßen entlasten.
Foto: djd/Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse/thx

Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615

  • Webcode: 16931317
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