Geschäftsbedingungen der BG ETEM für Seminare des Bereichs Qualifizierung

I. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die durch den Bereich Qualifizierung angebotenen Seminare1. Die BG ETEM bietet ihren Teilnehmern2 im Rahmen des Seminarbetriebs neben einem umfangreichen Seminarangebot auch Übernachtungsmöglichkeiten an. Anmeldungen zu Seminaren können sowohl von Unternehmen als auch von ihren Mitarbeitern vorgenommen werden.


1 Hierunter wird das gesamte Qualifizierungsangebot gefasst.
2 Auf die weibliche Form wird im Folgenden aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet. 

II. Seminarangebot

Entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags aus § 23 Abs. 1 SGB VII übernimmt die BG ETEM an den Bildungsstätten die Aufgabe, Qualifizierungsveranstaltungen für Versicherte und Unternehmer ihrer Mitgliedsunternehmen mit dem Ziel durchzuführen, die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe zu fördern.

Die Aus- und Fortbildung bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse umfasst:

  •  Lehr- und Ausbildungsveranstaltungen zur Vermittlung sicherheitstechnischer Grundlagen,
  • Seminare und Tagungen zur Information und Motivation im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz,
  • Grund-, Aufbau- und Weiterbildungskurse als Nachweis sicherheitstechnischer Ausbildung.

III. Teilnahme

1. Teilnehmerkreis

Das Seminarangebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer und Beschäftigte in Mitgliedsunternehmen. Interessenten aus Unternehmen, für die die BG ETEM nicht zuständig ist, können grundsätzlich ebenfalls an den Seminarveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen und seitens des zuständigen Unfallversicherungsträgers (UVT) eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben worden ist.

Die Volljährigkeit wird für eine Seminarteilnahme vorausgesetzt. Ausnahmen bilden Seminare für Auszubildende. Hier verbleibt die Aufsichtspflicht beim anmeldenden Mitgliedsunternehmen und ist durch qualifizierte Begleitpersonen sicherzustellen. Bei Anmeldung zu einem angebotenen Seminar muss der Seminarteilnehmer die notwendigen Voraussetzungen (Vorsorgeuntersuchungen, Vorseminare usw.) grundsätzlich bei der Anmeldung nachweisen; das Vorliegen dieser Voraussetzungen liegt allein in seinem Verantwortungsbereich.

Die BG ETEM behält sich die vollständige Prüfung vor. Weitere Regelungen sind der Seminardatenbank seminarspezifisch zu entnehmen. Die Teilnahme an praktischen Übungen hängt bei einigen Seminartypen vom Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie geeigneter Arbeitskleidung ab. Bei Nichtteilnahme an den praktischen Übungen kann die erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigt werden.

2. Ausweispflicht

Bei allen angebotenen Seminaren besteht eine Ausweispflicht des Teilnehmers durch gültige und amtlich ausgestellte Dokumente (z. B. Personalausweis oder Reisepass) zwecks Identifizierung.

3. Unfallversicherung

Während des Seminars und bei der An- und Abreise stehen Versicherte aus Mitgliedsunternehmen der BG ETEM unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sachschäden, z. B. bei Pkw-Unfällen, werden von der Berufsgenossenschaft jedoch nicht ersetzt.

IV. Anmeldung

Die Anmeldung zu Seminaren der Bildungsstätten erfolgt elektronisch über das Web-Anmeldeformular und ist grundsätzlich nur über die gültige Unternehmensnummer des Betriebes, in welchem ein aktives Arbeitsverhältnis besteht, unter Angabe der geschäftlichen E-Mail-Adresse möglich. Nach Eingang des Buchungswunsches und erfolgreicher Anmeldung erhalten der Anmeldende und jeder Seminarteilnehmer eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Bei Buchungen ohne Namensnennung verpflichtet sich das anmeldende Mitgliedsunternehmen, die teilnehmenden Mitarbeiter spätestens 2 Monate vor Seminarbeginn namentlich nachzumelden, da ansonsten die gebuchten Seminarplätze von der BG ETEM wieder freigegeben werden.

Die Einladung mit allen weiteren Informationen wird zeitnah vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.

V. Zulassungskriterien

Folgende Zulassungskriterien gelten für Seminare der BG ETEM:

  • Anmeldungen werden nach Eingangsdatum gebucht.
  • Jeder Versicherte kann grundsätzlich an bis zu 5 Veranstaltungen pro Jahr teilnehmen. Hierdurch wird gewährleistet, dass alle Anspruchsgruppen die Möglichkeit der Teilnahme haben. Von dieser Begrenzung ausgenommen sind die Veranstaltungen im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Unberührt von dieser Regelung ist, dass die Seminarthemen dem Betriebszweck dienlich sein müssen.
  • Werden mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens von diesem für ein Seminar angemeldet, werden bei der Anmeldung angegebene Prioritäten bei der Auswahl beachtet.
  • Mitarbeiter aus Mitgliedsunternehmen genießen Vorrang; Interessenten aus Nichtmitgliedsunternehmen können grundsätzlich auch an Seminarveranstaltungen teilnehmen, sofern das entsprechende Kontingent für die Teilnahme von Mitgliedsunternehmen anderer Unfallversicherungsträger noch nicht ausgeschöpft ist und seitens des zuständigen Unfallversicherungsträgers eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben worden ist.

VI. Abschluss/Prüfungen

Bei verschiedenen Seminaren werden Prüfungen oder Erfolgskontrollen durchgeführt. Nach erfolgreicher Ablegung erhält der Seminarteilnehmer je nach Seminartyp einen Ausbildungsnachweis, ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung. Die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung erfolgt grundsätzlich nur bei vollständiger Teilnahme am Seminar. Die Grundsätze für die Bestätigung des Seminarbesuchs und die Teilnahme an Prüfungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt. Sie kann unter Prüfungsordnung-Qualifizierung eingesehen werden. Für den jeweiligen Seminartyp gibt es eine ergänzende Durchführungsanweisung, die beim Seminarleiter/Prüfungsvorsitzenden eingesehen werden kann. Teilnehmer mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung können bei Prüfungen unterstützt werden, ohne dass die Hilfestellung Auswirkungen auf die Kenntnisüberprüfung haben darf.

VII. Absage

Kann ein gebuchter Seminarplatz nicht in Anspruch genommen werden, wird umgehend, spätestens bis zu 10 Kalendertage vor Seminarbeginn, um eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail an das entsprechende Organisationsteam - siehe unter Kontakt Qualifizierung - gebeten. Bei Veranstaltungen im Rahmen des Unternehmermodells informieren Sie bitte zusätzlich den jeweiligen Seminarveranstalter.

Bei Stornierungen, welche im Zeitraum von weniger als 10 Kalendertage vor Seminarbeginn eingehen, wird eine Stornogebühr in Höhe von pauschal 150,00 Euro/Teilnehmer - unabhängig von der Seminardauer - in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn eine angemeldete Person nicht zum Seminar erscheint sowie im Falle eines Seminarabbruchs.

Die Stornierung bedarf in jedem Fall der Schriftform (E-Mail, Post, Fax) und ist an das zuständige Organisationsteam, welches der Bestätigung/Einladung zu entnehmen ist, zu richten.

Die Stornogebühr entfällt, wenn eine geeignete Ersatzperson mit entsprechender Zielgruppe und Voraussetzung zum Zeitpunkt der Stornierung schriftlich benannt wird. Hierbei sind die notwendigen Daten anzugeben (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie seminarspezifische Angaben zu machen (ergänzende Daten, Teilnahmevoraussetzungen).

Eine Absage durch die BG ETEM erfolgt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder im Ausnahmefall auch bei Kapazitätsengpässen. In diesen Fällen werden Teilnehmer über die Absage schnellstmöglich, in der Regel per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse informiert. Nach Möglichkeit werden Ersatztermine organisiert.

VIII. Kosten

1. Seminarkosten

Die Berufsgenossenschaft übernimmt für die Seminarteilnehmer neben den unmittelbaren Seminarkosten auch die Unterbringungskosten in Einzelzimmern sowie in der Regel die Verpflegungs- und Fahrtkosten. Abweichende Regelungen sind der Seminardatenbank der BG ETEM zum gewählten Seminar und den mit der Buchungsbestätigung zugesandten Unterlagen zu entnehmen. Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen. Die BG ETEM stellt dem Seminarteilnehmer Übernachtungsmöglichkeiten in den BG-Bildungseinrichtungen oder Vertragshotels zur Verfügung. Bei der Verursachung von Schäden oder bei Verstößen gegen die Hausordnung (z. B. Rauchverbot im Zimmer) können dem Teilnehmer Kosten entstehen.

2. Reisekosten

Reisekosten werden nur für versicherte Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen sowie Teilnehmende an Veranstaltungen im Rahmen des Unternehmermodells gewährt (siehe Anlage). Für einzelne Veranstaltungen können abweichende Regelungen gelten, diese sind der Seminardatenbank der BG ETEM zum gewählten Seminar und den mit der Buchungsbestätigung
zugesandten Unterlagen zu entnehmen.

3. Kosten für Schäden aufgrund Teilnahme an Verkehrssicherheitsseminaren

Die Kosten für Fahrzeugschäden infolge einer Teilnahme an Fahrübungen auf Verkehrsübungsplätzen werden in der Regel durch die eigene Vollkaskoversicherung übernommen.

Ein Anspruch gegenüber der BG ETEM auf Kostenerstattung bei Schäden an mitgebrachten Fahrzeugen besteht grundsätzlich nicht.

IX. Haftung

Für Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust von in die Bildungsstätten mit- oder eingebrachten Sach- und Wertgegenständen haftet die BG ETEM nicht. In Gästezimmern oder sonstigen Räumen der Bildungsstätte zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Seminarteilnehmers nachgesandt. Die Bildungsstätten verpflichten sich, die Sachen 12 Monate aufzubewahren, bevor sie dem lokalen Fundbüro übergeben werden.

Soweit Stellplätze auf Parkplätzen der Bildungsstätten zur Verfügung gestellt werden, kommt mit ihrer Nutzung kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Bildungsstätten. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Bildungsstätte abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und/oder deren Inhalt haftet die BG ETEM nicht.

Eine Haftung seitens der BG ETEM ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung haftet die BG ETEM während des Seminars und der An-/Abreise für die infolge eines Arbeitsunfalls entstandenen Aufwendungen von Versicherten aus Mitgliedsunternehmen; die Möglichkeit einer Regressnahme gemäß § 110 SGB VII bleibt unberührt. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Seminardurchführung Versicherungsschutz besteht.

X. Urheber-/Nutzungsrechte und Erstellung von Ton-, Foto- und Videoaufnahmen

In den Seminaren werden nur Seminarmaterialien eingesetzt, deren Urheber-/ Nutzungsrechte bei der BG ETEM liegen. Entsprechend unserer Verwertungsrechte geben wir Seminarunterlagen an unsere Seminarteilnehmer ab. Zulässig sind Vervielfältigungen von Seminarunterlagen, insbesondere die - auch auszugsweise - Verwendung von Texten, Bildmaterial und Videosequenzen, durch Teilnehmer ausschließlich zum privaten oder betriebsinternen Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar gewerblichen Zwecken dienen. Eine Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte sowie die öffentliche Zugänglichmachung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der BG ETEM untersagt.

Die Erstellung von Tonmitschnitten, Foto- und Videoaufnahmen durch die Seminarteilnehmer ist während des Seminars nicht gestattet. Etwaige Ausnahmen sind in den Seminarbeschreibungen zu finden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer Personen ist auch außerhalb der Seminarzeiten zu beachten.

XI. Hausrecht/Untersagung der Teilnahme

Besucher und Gäste beachten die Hausordnung. Die BG ETEM ist berechtigt, Seminarteilnehmern die weitere Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zu untersagen und sie in Ausübung ihres Hausrechts aus dem Seminar/BG ETEM- Bereich zu verweisen. Ein Ausschluss ist dann gerechtfertigt, wenn der betreffende Seminarteilnehmer ungebührliches Verhalten zeigt, insbesondere

  • dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der BG ETEM schadet,
  • er durch falsche Angaben bei der Anmeldung unberechtigterweise eine Zulassung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen der BG ETEM erhalten hat,
  • der begründete Verdacht besteht, Straftaten im Zusammenhang mit der Ausbildung/mit dem Aufenthalt bei der BG ETEM begangen zu haben bzw. zu begehen,
  • er Seminarteilnehmer, BG ETEM-Mitarbeiter oder andere Personen belästigt, gefährdet oder wiederholt stört oder
  • er in anderer Weise gegen die Hausordnung der BG ETEM verstößt.

Ein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten entfällt in diesen Fällen.

XII. Datenschutz

Alle Sozialdaten und personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Seminaranmeldung und –Durchführung sowie für die Seminarabwicklung und Dokumentation der betrieblichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse anfallen, werden nur entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Sozialdaten und anderer personenbezogener Daten erhoben, verarbeitet und nur für die Seminarabwicklung sowie der Umsetzung des alternativen Betreuungsmodells (Unternehmermodell) im Betrieb genutzt. Die Unternehmer/Teilnehmer erklären sich mit der mittels EDV erfolgten Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung dieser Daten für die Anmeldung und Erstellung von Berechtigungen, Ausweisen und Zertifikaten von der BG ETEM einverstanden. Die Gesamtregelungen zum Datenschutz können unter https://www.bgetem.de/die-bgetem/datenschutz aufgerufen werden. Ergänzend hierzu befinden sich die Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Nutzung des Videokonferenzsystems "BigBlueButton" im Rahmen von Online-Veranstaltungen der BG ETEM auf unserer Internetseite. Die Nutzungsvereinbarung für die ILIAS Lernplattform muss bei der Erstanmeldung auf der Plattform durch den Nutzer bestätigt werden. Die Datenschutzhinweise sind auf der Lernplattform einsehbar.

XIII. Geltung

Die BG ETEM behält sich vor, ihre Geschäftsbedingungen auch während des Jahres zu ändern. Gültigkeit beanspruchen die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Geschäftsbedingungen, deren Bestandteil die Anlage "Erstattung von Reisekosten" ist.

Anlage

Erstattung von Reisekosten

I. Allgemeines

Grundsätzlich werden Reisekosten nur für Mitarbeiter aus Mitgliedsunternehmen sowie Teilnehmende an Veranstaltungen im Rahmen des Unternehmermodells erstattet. Erstattungsfähig sind Reisekosten für die einmalige An- und Abreise vom inländischen Dienstsitz bzw. vom inländischen Wohnort des Seminarteilnehmers zum Veranstaltungsort. Dem inländischen Firmensitz ist die dauernde Beschäftigung in einer Außenstelle gleichgesetzt. Bei Anreisen aus dem Ausland werden Reisekosten für eine Anreise vom deutschen Firmensitz zum Veranstaltungsort erstattet, wenn diese Kosten geringer sind.

Reisekosten können nur dann erstattet werden, wenn am Seminar teilgenommen wurde. Sollte die BG ETEM ein Seminar absagen, so können Kosten für bereits gebuchte Reisen nur dann erstattet werden, wenn der Teilnehmer zuvor die persönliche Einladung und das Abrechnungsformular erhalten hat. Kosten für auf Grund der Buchungsbestätigung gebuchter Reisen werden nicht erstattet.

Im Fall eines Seminarabbruchs durch den Teilnehmer (vorzeitige Abreise) werden Reisekosten nur erstattet, wenn schwerwiegende private Gründe vorliegen; diese sind im Einzelfall mit dem zuständigen Organisationsteam zu klären.

Die Anreise und die Teilnahme an den Seminaren sollten aus Gründen der Prävention von Unfällen und zur Förderung des Lernerfolges möglichst stressfrei und angenehm gestaltet werden. Aus diesem Grund werden bei Vorliegen folgender Voraussetzungen die Kosten für eine Vorübernachtung (d. h. Anreise am Tag vor Seminarbeginn) oder Nachübernachtung des Teilnehmers erstattet:

  • Der Teilnehmer als Selbstfahrer müsste seine Anreise am Tag des Seminarbeginns vor 6.30 Uhr beginnen, um pünktlich zu Seminarbeginn am Veranstaltungsort zu sein.
  • Der Teilnehmer kann seine Heimreise als Selbstfahrer nach Seminarende erst nach 20.00 Uhr abschließen.
  • Bei Seminarbeginn am Mittag (ca. 13 Uhr, Mittagessen ab 12 Uhr) werden 400 km Anreise als Selbstfahrer mit dem PKW zum Veranstaltungsort als zumutbare Entfernung angesehen.

Sollte eine Anreise unter diesen Bedingungen nicht möglich sein, ist eine Vor- bzw. Nachübernachtung möglich. Bitte klären Sie vor Anreise direkt mit dem zuständigen Organisationsteam die Möglichkeiten. Sollte eine Unterbringung am Veranstaltungsort nicht möglich sein, werden dadurch entstandene Kosten bis zu einer Höhe von 80,00 € gegen Beleg erstattet.

Sollte ein Abendessen bei Vor- bzw. Nachübernachtung am Veranstaltungsort nicht gewährt werden können, werden gegen Beleg bis zu 15,00 € für Speisen und maximal 1 Getränk erstattet.

Den Seminarteilnehmern werden am Veranstaltungsort Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Erstattung von Kosten für Zwischenheimfahrten sind nur dann möglich, wenn

  • bei der Anmeldung zum Seminar keine Übernachtung gebucht wurde
    oder
  • der Teilnehmer frühzeitig eine Änderung beantragt hat und die Übernachtung durch  die BG hierdurch noch kostenfrei storniert werden konnte.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann werden pro Zwischenheimfahrt Kosten für eine maximale Entfernung von 50 km (Hin- und Rückfahrt zusammen max. 100 km) erstattet.

II. Anreise mit der Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln

Kosten für Fahrten mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmitteln werden gegen Beleg erstattet.

Bei Nutzung der Bahn werden der Kosten für die Reise in der 2. Klasse incl. Zuschlägen und Platzreservierungen erstattet.

Kosten durch die Nutzung eines Taxis können nur in Ausnahmefällen (z.B. Behinderungen, Einhaltung der unter Punkt I angegebenen Reisezeiten, Vermeidung von zusätzlichen Übernachtungen, Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel) und nach Freigabe durch das zuständige Organisationsteam übernommen werden. Die Belege sind beizufügen.

III. Anreise mit PKW

Bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs, Dienstfahrzeugs oder eines Mietwagens wird eine pauschale Erstattung von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer gewährt. Mit der Gewährung der Pauschale sind alle Betriebs-/Mietkosten und auch Kosten für die Mitnahme weiterer Personen und von Gepäck abgegolten. Das Kennzeichen des benutzten Fahrzeugs ist anzugeben. Für die Berechnung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich.

Längere Strecken können nur berücksichtigt werden, wenn sie insbesondere aufgrund der Verkehrsverhältnisse (z. B. Stau), aus Gründen der Zeitersparnis oder der Bildung von Fahrgemeinschaften gefahren werden.

Bei der Anreise in einer Fahrgemeinschaft werden die Fahrtkosten unter Angabe der Namen der Mitfahrer durch den Fahrer beantragt.

IV. Anreise mit dem Flugzeug

Bei der An- und Abreise mit dem Flugzeug werden Kosten bis zur Höhe, die bei einer Reise mit der Bahn in der 2. Klasse entstandenen wären, erstattet. Sollte die Reise mit der Bahn so lange dauern, dass zusätzliche Übernachtungen erforderlich wären, wird bis zu den Gesamtkosten von Bahnfahrt und Übernachtung erstattet.

V. Abrechnung von Reisekosten

Zur Abrechnung ist nach der Seminarteilnahme das bei der Einladung übermittelte personalisierte Formular zu nutzen. Ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten durch die BG ETEM hat grundsätzlich das Mitgliedsunternehmen. Das Mitgliedsunternehmen kann seinen Anspruch an die Seminarteilnehmer abtreten. Eine Aufteilung der Erstattung in einen geschäftlichen und einen privaten Teil ist nicht möglich. Nach Prüfung des Erstattungsantrages durch die BG ETEM wird der erstattungsfähige Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.

  • Webcode: 24953807
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Stornogebühr

Bei einer eingehenden Stornierung im Zeitraum von weniger als 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr erhoben. mehr

Unternehmermodell

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten.