Unfallversicherung
Mitarbeiter, die von ihrem Arbeitgeber zum Seminar geschickt werden, handeln im Interesse des Betriebes und sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt während des Seminars und bei der An- und Abreise. Sollte es zu einem Unfall kommen, so sind jedoch stets die Umstände des Einzelfalls zu prüfen und für die Anerkennung eines Versicherungsfalles maßgebend. Sachschäden, z. B. bei Pkw-Unfällen, werden von der Berufsgenossenschaft nicht ersetzt.
Eine private Teilnahme ohne Wissen und Einflussnahme des Mitgliedsunternehmens ist nicht zulässig.
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Stornogebühr
Bei einer eingehenden Stornierung im Zeitraum von weniger als 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr erhoben. mehr
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