Bin ich auch bei Überschreitung der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeiten noch versichert?

Die Arbeitszeit in Deutschland ist durch das Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach darf die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten; sie kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überwachen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden.

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer über die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit hinaus für das Unternehmen tätig ist. Maßgebend für den Versicherungsschutz ist, dass der Arbeitsnehmer zum Unfallzeitpunkt eine Tätigkeit durchführt, die dem Unternehmen dienen soll.

  • Webcode: 23879171
Diesen Beitrag teilen
Sie haben Fragen?

Nutzen Sie unser Kontaktformular (Thema: Unfall/Berufskrankheit) oder schreiben Sie uns eine Mail an reha@bgetem.de.

DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit

DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit

DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.

Erklärfilme für Arbeitgebende und Beschäftigte

Videos

Das Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft.

Die Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft.

Gesundheitsvorsorge

Logo GVS

https://gvs.bgetem.de

Die GVS organisiert die arbeits-medizinische Vorsorge von Personen, die beruflich asbest-faserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B ausgesetzt waren oder noch sind.