Geldleistungen

Zu den Geldleistungen der Berufsgenossenschaft gehören das Verletztengeld, Übergangs- und Pflegegeld sowie die Rentenleistungen.

Während der Arbeitsunfähigkeit sichern wir den Lebensunterhalt ab. Dazu zahlen wir nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Verletztengeld. Dieses entspricht etwa 80 Prozent des letzten Bruttogehaltes (Obergrenze ist das Nettogehalt). Das Verletztengeld wird bei gesetzlich Krankenversicherten durch die jeweilige Krankenkasse ausgezahlt.

Bleiben gravierende Gesundheitsschäden zurück, wird eine Rente gezahlt. Die Höhe der Rente bemisst sich am Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Unfall (Jahresarbeitsverdienst) sowie am Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Beträgt die MdE 100 %, so wird die Vollrente ausgezahlt, die 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes entspricht.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat in den zwölf Monaten vor dem Unfall ein Einkommen von 30.000 Euro erzielt. Seine Erwerbsfähigkeit ist durch den Arbeitsunfall zu 30 Prozent gemindert (MdE 30 %). Die monatliche Rente der Berufsgenossenschaft beträgt 500 Euro.

Formel:
Einkommen x Faktor Vollrente x MdE = Jahresrente

30.000 €  x  2/3  x  30 %  =  6.000 € (Jahresrente)

6.000 €  /  12 Monate  =  500 € (monatliche Rente)

Die Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft

Entscheidungen über Ansprüche auf Renten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit treffen Berufsgenossenschaften in so genannten Rentenausschüssen. Wie sind diese Ausschüsse besetzt? Welche Rechte haben Versicherte? Dies und weitere Fragen beantwortet das neue Erklärvideo der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Weitere Videos finden Sie im YouTube-Kanal der BG ETEM.

Weitere Informationen zu den Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten sie auf den Internetseiten der DGUV.

  • Webcode: 20428033
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DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit

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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.

Erklärfilme für Arbeitgebende und Beschäftigte

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Das Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Die Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft.

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Gesundheitsvorsorge

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Die GVS organisiert die arbeits-medizinische Vorsorge von Personen, die beruflich asbest-faserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B ausgesetzt waren oder noch sind.