Bin ich auf einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung versichert?

Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung (z. B. Betriebsfeier oder Betriebsausflug) ist versichert, wenn sie die Verbundenheit innerhalb des Betriebes fördern soll und damit wiederum dem Unternehmenserfolg dient. Gemeinschaftsveranstaltungen einzelner Abteilungen des Unternehmens sind versichert, wenn die Abteilung als Veranstalter fungiert und von der Unternehmensleitung dazu befugt wurde. Beschränkt sich die Veranstaltung auf eine Abteilung des Unternehmens, muss sie einerseits nur für die Angehörigen dieser Abteilung offen stehen, sich aber andererseits an alle Angehörigen dieser Abteilung richten. Erforderlich ist die Anwesenheit der entsprechenden Unternehmens- bzw. Abteilungsleitung.

Art und Umfang der Veranstaltung sowie deren Beginn und Ende sollten festgelegt sein. Die Veranstaltung und damit der Versicherungsschutz enden mit Erreichen der festgelegten Dauer bzw. wenn die Unternehmens- bzw. Abteilungsleitung das Fest verlässt.

Nicht zu den betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen zählen Abenteuerfahrten, Erlebniswochenenden, Incentiv-Reisen usw. Im Vordergrund steht hier oftmals die Belohnung für geleistete Arbeit, ohne dass dadurch die vom Unternehmen finanzierte Reise zu einer betrieblichen Tätigkeit für die Beteiligten wird.

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