Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?
Während der Wartezeit im häuslichen bzw. sonstigen privaten Bereich besteht grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz. Daran ändert es auch nichts, wenn Beschäftigte ein Diensthandy bei sich haben oder ein Dienstfahrzeug nutzen müssen. Kommt es währenddessen zu einem Unfall, setzt der Unfallversicherungsschutz nur unter einer Bedingung ein: Eine betriebliche Tätigkeit, die mit der Rufbereitschaft in Zusammenhang steht, muss den Unfall mitverursacht haben.
Auf dem Weg zum angeforderten Arbeitseinsatz besteht Versicherungsschutz wie beim normalen Weg zur Arbeit.
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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.