Bin ich bei Eignungsuntersuchungen versichert?
Beschäftigte, die sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen Eignungsuntersuchungen zu unterziehen haben, sind bei solchen Untersuchungen versichert, wenn es sich dabei um Pflichtuntersuchungen handelt, die durch das Unternehmen oder eine Behörde veranlasst wurden. Dazu gehören sämtliche ärztliche Untersuchungsmaßnahmen - in Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Betriebsärzten usw. Versichert sind dabei auch die für die Untersuchung erforderlichen Wege. Nicht versichert sind Untersuchungen zur Erfüllung allgemeiner gesundheitlicher Aufgaben, wie z. B. Röntgenreihenuntersuchungen.
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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.