Bin ich gegen Arbeitsunfälle versichert, wenn mich mein Arbeitgeber ins Ausland schickt?

Bei Dienstreisen oder einer im Voraus zeitlich begrenzten länger dauernden Entsendung ins Ausland besteht weiterhin Versicherungsschutz, soweit das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland besteht. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle betrieblichen Tätigkeiten und damit verbundenen Wege einschließlich der An- und Abreise. Rein private Tätigkeiten (z.B. Stadtbummel, Nahrungsaufnahme, Schlafen und Körperpflege) sind nicht versichert.

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DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit

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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.

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Das Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Die Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft.

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Die GVS organisiert die arbeits-medizinische Vorsorge von Personen, die beruflich asbest-faserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B ausgesetzt waren oder noch sind.