Stehen Fortbildungsveranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit unter Versicherungsschutz?
Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist versichert, wenn sie als Teil der betrieblichen Beschäftigung anzusehen ist und dem Unternehmen unmittelbar dient. Eindeutig ist dies der Fall, wenn das Unternehmen die Teilnahme an der Fortbildung veranlasst hat. Andernfalls muss sich das betriebliche Interesse auf andere Weise dokumentieren, z.B. durch Kostenübernahme, bezahlte Freistellung von der Arbeit, usw.
- Webcode: 23798857
Nutzen Sie unser Kontaktformular (Thema: Unfall/Berufskrankheit) oder schreiben Sie uns eine Mail an reha@bgetem.de.
DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
Diesen Beitrag teilen