Was tun bei Verdacht auf eine Berufskrankheit?

Hat mein nachlassendes Hörvermögen etwas mit dem Lärm in der Werkshalle zu tun? Wie kann ich die rissige Haut meiner Hände behandeln, wenn ich doch dauerhaft im Feuchtbereich arbeite? Sind Schwäche und Unwohlsein vielleicht Folgen meiner Dienstreise ins Ausland?

Unser Erklärvideo "Die Berufskrankheit - was ist das?" zeigt, was passiert, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht und wer einen solchen Verdacht melden kann.

Meldung an die Berufsgenossenschaft

Betroffene sollten zunächst zum Betriebsarzt ihres Unternehmens gehen, der die Symptome abklärt und eine erste Einschätzung zu den möglichen Krankheitsursachen geben kann. Ist er der Meinung, dass es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte, wird er eine Meldung ("BK-Verdachtsanzeige“) an die Berufsgenossenschaft schicken. Besteht keine Möglichkeit, einen Betriebsarzt anzusprechen, so können Betroffene zu ihrem Fach- oder Hausarzt gehen.

Erkrankte können sich auch selbst formlos an ihre BG wenden. Hat der Arbeitgeber Kenntnis von der möglichen Berufskrankheit, muss auch er die BG informieren. Auch die Krankenkassen können eine mögliche Berufskrankheit melden.

Hier gelangen Sie zu den Formularen.

Nach Eingang der Meldung wendet sich die BG ETEM an die Betroffenen, um die für die Entscheidung relevanten Sachverhalte zu ermitteln. Dazu gehören die Krankengeschichte und als besonders wichtiger Aspekt die Bedingungen am Arbeitsplatz. Anschließend wird die BG ETEM prüfen, ob die Erkrankung tatsächlich von den Arbeitsbedingungen verursacht wurde. Dazu können auch fachärztliche Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Über das Ergebnis der Prüfung werden die Betroffenen so bald wie möglich informiert. Allerdings nehmen die Ermittlungen, insbesondere zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz, oft viel Zeit in Anspruch.

Liegt tatsächlich eine Berufskrankheit vor, ist es das vorrangige Ziel, mit allen geeigneten Mitteln die Krankheit zu heilen. Sofern dies nicht möglich ist, gilt es, die Krankheit zu lindern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet dazu eine breite Palette von Leistungen - von der medizinischen Versorgung bis hin zur beruflichen Reintegration. Hat die Erkrankung eine körperliche Beeinträchtigung zur Folge (Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent), erhalten die Betroffenen eine Rente.

Was ist eine Berufskrankheit?

Nach der Definition des Gesetzgebers kommen als Berufskrankheiten nur Erkrankungen in Frage, die "durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.“ Vor allem sind dies Erkrankungen, die in der so genannten Berufskrankheiten-Liste aufgeführt sind. Sie umfasst derzeit 73 Krankheitstatbestände.

Die Berufskrankheiten-Liste erhalten Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Im Jahr 2021 wurden mehr als 123.000 Berufskrankheiten anerkannt (vgl. https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/bk-geschehen/index.jsp).

  • Webcode: 99843627
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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.

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