Klebstoffe, Reinigungsmittel und Staub

Bei der Verarbeitung von Papier und Pappe werden mit Ausnahme von PUR-Klebstoffen nur wenige kennzeichnungspflichtige Gefahrstoffe in geringem Umfang eingesetzt. Auch von nicht kennzeichnungspflichtigen Arbeits- und Hilfsstoffen können Gesundheitsgefahren ausgehen. Klebstoffe, Papier, Reinigungsmittel und Schmierstoffe können z. B. in geringen Mengen Konservierungsstoffe enthalten, die bei empfindlichen Personen Allergien auslösen können.

Dispersionsklebstoffe

"Weißleime" auf der Basis wässriger, fein verteilter Kunststoffharze, wie z.B. Polyvinylacetate oder Polyacrylate, bilden die wichtigste Klebstoffgruppe im Bereich der Weiterverarbeitung.

Der Klebstofffilm vernetzt unter Wasserabgabe durch Wärmezufuhr oder durch lange Trockenzeiten. Einsatzgebiete sind alle Bereiche der Buchbinderei und Weiterverarbeitung. Gesundheitsgefahren durch Dispersionsklebstoffe sind in der Regel auch bei kurzfristigem Hautkontakt nicht zu erwarten. Für manche Personen können die in geringen Mengen enthaltenen Konservierungsstoffe, wie z.B. die sensibilisierend wirkenden (Chlor-) Methylisothiazolinone, problematisch sein (im Sicherheitsdatenblatt informieren).
Besteht die Möglichkeit eines direkten Hautkontaktes (z. B. bei der Reinigung des Leimwerkes), ist ein entsprechender Hand- und Hautschutz zu beachten.

Schmelzklebstoffe

Lösemittelfreie Klebstoffe auf der Basis von Kunststoffen, z. B. Ethylenvinylacetat werden bei hohen Temperaturen verarbeitet.

Bei einer Verarbeitungstemperatur von 150 °C bis 180 °C werden diese Kunststoffe flüssig, benetzen die zu verklebenden Oberflächen und erzeugen beim Erstarren einen festen, dauerelastischen Film. Ihr Vorteil besteht in kurzen Abbindezeiten. Einsatzgebiete sind z. B. Klebebindung, Vorsatzklebung oder Einklebung von Karten und Warenproben. Gesundheitsgefahren sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Schmelzklebstoffe nicht bekannt. Alle Inhaltsstoffe sind physiologisch weitgehend unbedenklich. Eine Geruchsbelästigung ist aber möglich, weil Schmelzklebstoffe bei Verarbeitungstemperatur Dämpfe abgeben. Es handelt sich dabei um Bestandteile der Kunststoffe, z. B. Wachse. Wichtig ist vor allem die Einhaltung der vom Klebstoffhersteller angegebenen maximalen Verarbeitungstemperatur. Werden Schmelzklebstoffe höheren Temperaturen ausgesetzt, können Stoffe entstehen, die über Geruchsbelästigungen hinaus zu Reizungen der Atemwege führen. Deshalb ist eine Absaugung über dem Leimbecken und ggf. auch am Vorschmelzgerät sinnvoll. Vorsicht beim Umgang mit dem heißen Leim - Hand- und Hautschutz beachten, Schutzbrille tragen.

Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe

Klebstoffe aus einem vorpolymerisierten Kunststoff (Polyurethan - PUR), die bei der Verarbeitung zusätzlich chemisch vernetzen.

Die Verarbeitung entspricht der von Schmelzklebern, jedoch bei deutlich niedrigeren Temperaturen von ca. 100 °C bis 130 °C. Die Klebewirkung wird durch Schmelzen und Erstarren und eine zusätzliche chemische Reaktion des vorvernetzten PUR bewirkt. Die reaktiven PUR-Schmelzklebstoffe haben insbesondere bei der Klebebindung erhebliche Anwendungsvorteile. Haupteinsatzgebiete sind Klebebindung und Kaschierung.

Unter den Klebstoffen in der grafischen Industrie nehmen die PUR-Klebstoffe hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung eine Sonderstellung ein. Sie enthalten zwischen < 0,1% und 5 % freie Diisocyanate. Diese freien Diisocyanate, zumeist MDI (Diphenylmethandiisocyanat), sind gesundheitsschädlich und können schon bei sehr geringer Konzentration reizend und sensibilisierend auf die Atemwege wirken. Vorsicht - Diisocyanate riechen nicht, es fehlt die Warnwirkung durch Geruch! Da die Diisocyanate bei der Verarbeitungstemperatur von ca. 100 °C bis 130 °C teilweise flüchtig sind, dürfen PUR-Klebstoffe nur mit dafür geeigneten Vorschmelzgeräten erhitzt und in dafür vorgesehenen Leimwerken verarbeitet werden. Klebstoffe mit einem Diisocyanat-Gehalt < 0,1 % bieten hinsichtlich der Emission große Vorteile und sollten bevorzugt eingesetzt werden. Auch eine niedrige Verarbeitungstemperatur verringert die Emissionen deutlich. Es werden Klebstoffe speziell für eine Verarbeitungstemperatur < 100 °C angeboten.

Zum Vergrößern, bitte Bild anklicken.
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Ausführliche, konkrete Anforderungen für die Verarbeitung von PUR-Klebstoffen sind in der DGUV-Information 213-715 (BGI 790-15) "Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder" zusammengestellt. Anhand einer Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung können die Schutzmaßnahmen für die jeweils vorliegende Klebebindeanlage und den verwendeten Klebstoff ermittelt und überprüft werden. Die Gestaltung des Arbeitsplatzes entsprechend diesen Empfehlungen ermöglicht einen sicheren Umgang mit PUR-Schmelzklebstoffen.

Beschränkung von Diisocyanaten unter REACH

Die englische Abkürzung REACH steht für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" (deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die geforderten Maßnahmen zur beschränkten Verwendung von Diisocyanaten, als Stoff oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen, gelten für industrielle und gewerbliche Anwender. Nur wenn die entsprechenden Anforderungen umgesetzt sind, dürfen diese Produkte noch in Verkehr gebracht und/oder weiterverwendet werden.

Dies gilt für:

  • das Inverkehrbringen ab dem 24. Februar 2022 und für
  • die Verwendung ab dem 24. August 2023.

Die Beschränkungsregelung gilt für die industrielle und gewerbliche Verwendung von Produkten, die Diisocyanate ab einer Konzentration von 0,1 Gewichts-Prozent (Gew.-%) enthalten. Ausgenommen sind Produkte mit einem geringeren Gew.-%-Anteil.

Konzentrationsgrenze für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten als Stoff oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen.
Konzentrationsgrenze für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten als Stoff oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen.

Neben technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ist die Teilnahme an Schulungen (persönliche Schutzmaßnahmen) ein wichtiger Bestandteil des geforderten Schutzniveaus. Die Schulungen sollen das Bewusstsein für das Gefährdungspotenzial von Diisocyanaten schärfen und das individuelle Verhalten der Beschäftigten beeinflussen. Die Lieferanten müssen den Verwendern die geforderten Schulungsmaterialien zur Verfügung stellen. Die Schulungen schließen mit einer Prüfung ab, nach deren erfolgreicher Teilnahme die Beschäftigten zur Bestätigung ein Zertifikat erhalten. Die erfolgreich bestandene Prüfung muss dokumentiert werden.
Alternativ können die Schulungen auch von einer nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fachkundigen Person aus dem Arbeitsschutz, wie z. B. der Sicherheitsfachkraft oder der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt, durchgeführt werden, die ihre Kenntnisse im Rahmen einer entsprechenden Ausbildung erlangt hat. Die Schulungen sind mindestens alle fünf Jahre zu wiederholen.
Herstellerverbände (wie ISOPA / ALIPA oder FSK) bieten entsprechende Schulungen an.

Weitere Informationen zur Beschränkungsregelung von Diisocyanaten finden Sie hier oder unter www.baua.de.

Reinigungsmittel

Zur Entfettung von Maschinenteilen, zur Säuberung der Führungswalzen z. B. an Falzmaschinen, zur Reinigung von Klebstoffresten oder zur Entfernung von Ablegemarken werden nicht selten leicht verdunstende Lösemittel, wie Aceton, Ethylacetat, Spiritus oder leicht verdunstende Benzine eingesetzt. Mitunter werden Reinigungsmittel auch bei Wartungs- und Reparaturarbeiten in der Weiterverarbeitung verwendet.

Das Gefahrenpotential dieser Lösemittel hinsichtlich Gesundheits-, Brand- und Umweltschäden ist hoch. Dies sollte insbesondere von Maschinenführern, Einstellern und Handwerkern nicht unterschätzt werden. Eine Ersatzstoffsuche ist daher unumgänglich. So bieten alle renommierten Lösemittel- und Klebstoffhersteller weniger flüchtige Reinigungsmittel z. B. auf Tensid- oder Glykoletherbasis an. Das Entfetten und Reinigen mit diesen alternativen Lösemitteln erfordert allerdings etwas mehr Sorgfalt. Vergessen werden darf aber auch bei Tätigkeiten mit alternativen Lösemitteln keinesfalls der Hand- und Hautschutz.

Papier und Papierstaub

Der Umgang mit zumeist bedrucktem Papier kennzeichnet die Arbeit in der Druckverarbeitung. Papier ist kein Gefahrstoff, dennoch sind einige Schutzmaßnahmen wichtig.

Bei vielen Tätigkeiten, z. B. an Sammelheftern, Einsteckmaschinen, Planschneidemaschinen oder Stanztiegeln, wird Papier von Hand bewegt. Natürlich ist Papier kein Gefahrstoff. Jedoch können seine Schnittkanten, insbesondere wenn sie frisch beschnitten sind, Verletzungen der Haut verursachen und so das Eindringen von Allergenen, Papierinhaltsstoffen und Keimen begünstigen.

Wichtig ist daher ein regelmäßiger Hautschutz während der gesamten Arbeitszeit. Insbesondere ist es wichtig, die Handinnenflächen vor Mikroverletzungen zu schützen. Beschichtete Stoffhandschuhe schützen die Haut gegen mechanische Belastung.

Ein zweites Problem ist die Atemluftbelastung durch Papierstaub.

Beim Reinigen von Maschinen, des Fußbodens und der Wände darf der Staub nicht aufgewirbelt werden. Es sollte regelmäßig nach Bedarf mit geeigneten Industriestaubsaugern gereinigt werden.

Weitere Informationen

  • Webcode: 19934868
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