Umgang mit Lösemitteln

Lösemittel dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden und z.B. nicht zur Reinigung großer Flächen, wie z. B. Fußböden eingesetzt werden:

  • Gebrauchte, mit Lösemittel kontaminierte Putzlappen werden gesammelt und in verschließbaren Behältern gelagert.
  • Die Wiederaufbereitung bzw. Entsorgung erfolgt über einen entsprechenden Fachbetrieb. Farb- und Lösemittelbehälter sind dicht geschlossen zu halten.
  • Die Lagerung ist nur in gut durchlüfteten Räumen zulässig.

 

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