Explosionsschutz an den Flexodruckmaschinen bzw. Tiefdruckrotationen

Die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre soll durch z. B. Absaugungen und/oder lüftungstechnische Maßnahmen verhindert werden. Daher werden Flexodruckmaschinen bzw. Tiefdruckrotationen mit einer automatischen Absaugung betrieben.

Zu beachten ist dabei folgende Zoneneinteilung:

  • Zone 1: im Bereich des Druckwerkes zwischen den Druckwerksseitenwänden, im Bedienungsgang zwischen den Druckwerken, im Bereich der Farbwanne, des Farbtanks und des Vorratsbehälters und der Materialbahn
  • Zone 0: direkt oberhalb des Farbspiegels

(vgl. DGUV Regel 113-001, Anlage 4, „Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche“).

Die bei der Produktion anfallenden Lösemitteldämpfe werden direkt über dem Trockner auf der Materialeinlauf- und -auslaufseite abgesaugt und einer Abluftbehandlungsanlage zugeführt. Durch Sensoren in den Abluftkanälen werden dabei ständig die Lösemittelkonzentrationen überwacht.

Wirksame Zündquellen wie heiße Oberflächen, Flammen, mechanisch erzeugte Funken, elektrostatische Entladung oder elektrische Betriebsmittel sind an Flexodruckmaschinen bzw. Tiefdruckrotationen zu vermeiden.

Wichtige Maßnahmen gegen gefährliche elektrostatische Aufladung sind:

  • Schläuche und Rohre für Farben und Lösemittel sowie zum Absaugen von Lösemitteldämpfen müssen elektrisch leitfähig und elektrostatische geerdet sein. (Ableitwiederstand < 10Ohm) Kunststoffschläuche aus durchsichtigem Material erfüllen diese Forderung in der Regel nicht.
  • das Herstellen von Erdkontakt bei ableitfähigen Teilen,
  • die Flexodruckmaschinen/Tiefdruckrotationsmaschinen sind in den Potenzialausgleich (elektrostatische Erdung) einzubeziehen und durchgehend zu erden, so dass elektrostatische Aufladungen vermieden werden,
  • Vermeidung von größeren aufladbaren, isolierenden Kunststoffoberflächen,
  • Einsatz von (vorzugsweise) aktiven oder passiven Ionisatoren vor Erreichen des ersten Druckwerkes,
  • Einsatz von ableitfähigen Sleeves (Ableitwiderstand auf der Oberfläche < 106 Ohm),
  • Entladung der Papier- oder Folienbahn auslaufseitig in der Mitte zwischen Ablöselinie vom Presseur und der ersten Umlenkrolle und – falls notwendig – zusätzlich vor Eintritt in das Druckwerk bzw. Auftragswerk,
  • Arbeitsschritte, wie z. B. Rühren, Umpumpen oder Dispergieren werden nur in leitfähigen und geerdeten Behältern durchgeführt,
  • bei der Befüllung und Entleerung von Behältern ist die Strömungsgeschwindigkeit in der Rohrleitung begrenzt, ein Verspritzen der Flüssigkeit wird z. B. durch Unterspiegelabfüllung oder durch eine Füllrohrführung bis zum Boden bei der Kopfbefüllung oder mit Ablenkplatte bei der Bodenbefüllung vermieden.

Grundsätzlich müssen Geräte und Einrichtungen, die eine potentielle Zündquelle darstellen, außerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs angeordnet werden. Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden, müssen für die jeweiligen Zonen geeignet und zugelassen sein und den Anforderungen der Elften Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung) sowie der Richtlinie 94/9/EG und 2014/34/EU (ATEX) entsprechen.

  • Webcode: 17139605
Diesen Beitrag teilen