Maßnahmen des organisatorischen Explosionsschutzes

Technische Schutzmaßnahmen haben immer Vorrang gegenüber organisatorischen Schutzmaßnahmen. Zusätzliche organisatorische Schutzmaßnahmen können erheblich zur Verringerung der Explosionsgefahr beitragen, z. B.:

  • konsequente räumliche Trennung von Tätigkeiten, bei denen die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, von allen übrigen Tätigkeiten,
  • Entfernung aller nicht zwingend in explosionsgefährdeten Bereichen benötigten Arbeitsmittel oder Geräte und Einrichtungen aus den explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Verringerung von Lager- und Bereitstellungsmengen brennbarer Flüssigkeiten (auftragsbezogene Bereitstellung, Entsorgung von Altbeständen),
  • regelmäßige Reinigung der Ionisatoren/Entladestäbe,
  • regelmäßige Wartung und vorbeugende Instandhaltung, z. B. Austausch von Verschleißteilen wie Lagern oder Filtermatten.
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