Elektrischer Strom

Sogenannte elektrische Betriebsmittel dürfen nur sicher betrieben werden. D.h. zur Erhaltung des sicheren Zustandes sind Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen erforderlich.

Dies gilt z. B. für: Leuchten, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Netzgeräte, Ladegeräte, aber auch für die an der Arbeitsstelle zur Verfügung stehenden Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Radios usw.

Es muss gewährleistet sein, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor Inbetriebnahmen, nach Reparaturen und in regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden. Reparaturen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Ein schriftlicher Nachweis über die vorschriftengerechte Ausführung ist von den beauftragten Fachfirmen zu fordern. Einzelheiten erfahren Sie in der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel"

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