Verwendung von Leitern

Je nach Aufgabenstellung ist es für Fotografinnen und Fotografen erforderlich, für ihre Aufnahmen einen erhöhten Standort einzunehmen.

Bis zu einer Höhe von maximal 5 Metern können hierbei Leitern verwendet werden - einerseits als Aufstiegshilfe, um einen höher gelegenen Arbeitsplatz zu erreichen, und andererseits wird der erhöhte Standort auf der Leiter als Arbeitsplatz genutzt. Bei der Verwendung von Leitern sind die auftretenden Gefährdungen, insbesondere die Absturzgefahr, zu beurteilen sowie die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln. Dabei sind die verschiedenen Leiterbauarten, ihre Anbauteile und ggf. das Zubehör zu berücksichtigen.

Eine gute Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Leitern bietet der Tipp "Benutzen von Leitern" (T002) oder die Technische Regel für Betriebssicherheit 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" (erhältlich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de).

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