Sichere Maschinen

Die hoch komplexen Maschinen der Wellpappenerzeugung und Weiterverarbeitung offenbaren einen großen Teil der Gefährdungen, die im Arbeitsschutz thematisiert werden. Gemeint sind u.a. Lärm, Verbrennung, Mechanische Gefahren durch Einzugs- / Quetsch- und Scherstellen, Schneiden, Stolper-/ Sturz- und Rutschgefahren. Aber auch Gefahren durch Arbeitsstoffe wie z.B. Borax zur Leimherstellung und Reinigungsmittel.

Entlang der Maschinen sind unzählige feste und elektrisch verriegelte Schutzeinrichtungen, die vor diesen Gefahren schützen sollen. Besondere Beachtung sollten die Tätigkeiten genießen, die außerhalb des normalen Produktionsbetriebs erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Störungsbeseitigung sowie Einricht-, Rüst- und Instandsetzungstätigkeiten, die nicht bei Maschinenstillstand und bei geöffneten Schutzeinrichtungen durchgeführt werden. Hier lässt die Maschinenrichtlinie ein Betrieb zum Beispiel nur über Taster mit selbsttätiger Rückstellung (Tippbetrieb) und bei deutlich reduzierter Geschwindigkeit zu.

Grundlage aller Schutzmaßnahmen die Unternehmer veranlassen müssen, ist die nach der Betriebssicherheitsverordnung obligatorische Gefährdungsbeurteilung (siehe Abschnitt „Grundlagen Arbeitsschutz“). Hierbei muss auch überprüft werden, ob die an den Maschinen vorhandenen Schutzeinrichtungen ausreichen oder ob zusätzliche technische/organisatorische Maßnahmen erforderlich sind.

Die Erfahrungen der Berufsgenossenschaft sind, dass selbst Maschinen der renommierten Maschinenhersteller in der Regel nicht in allen Bereichen entsprechend der Normen gebaut sind und somit erst nach einer genaueren sicherheitstechnischen Beurteilung durch einen Sachverständigen die Frage beantwortet werden kann, ob der Stand der Sicherheitstechnik eingehalten ist. Auf der sicheren Seite ist man, wenn in Aggregate mit GS-Zertifikaten investiert wird. Diese Aggregate wurden z.B. von der Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung auf Grundlage der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der einschlägigen Normen, z.B. EN 1010-5, geprüft und zertifiziert. Bei solchen Maschinen können aufwendige Maschinenabnahmen entfallen. Der Aufwand einer sicherheitstechnischen Beurteilung beschränkt sich dann meistens auf die Überprüfung der Anpassungskonstruktionen an die örtlichen Begebenheiten.

Neben den Normen für sicherheitstechnische Grundanforderungen (z. B. Sicherheitsabstände, elektrische Ausrüstung usw.) sind bei Maschinen der Wellpappenerzeugung und der Kartonagenherstellung insbesondere folgende Normen zu beachten:

  • DIN EN 1010-1: Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen – Teil 1: Gemeinsame Anforderungen
  • DIN EN 1010-5: Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen – Teil 5: Wellpappenerzeugs-, Flach- und Wellpappenverarbeitungsmaschinen


Bei Maschinen der Versandvorbereitung sind u.a. folgende Normen zu beachten:

  • DIN EN 415-4: Sicherheit von Verpackungsmaschinen – Teil 4: Palettierer und Depalettierer
  • DIN EN 415-8: Sicherheit von Verpackungsmaschinen – Teil 8: Umreifungsmaschinen


Für Fördereinrichtungen sollte folgende Norm beachtet werden:

  • DIN EN 619: Stetigförderer und Systeme – Sicherheits- und EMV-Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut



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