Ausrüstung

Schlechte Witterung, Dunkelheit oder die kalte Jahreszeit bringen gewisse Gefährdungen mit sich. Geeignetes Schuhwerk, Kleidung sowie weitere Hilfsmittel (z. B. Taschenlampe und Tragetasche) müssen getragen werden.

Schuhwerk
Da Zeitungszustellerinnen und Zusteller häufig im Dunkeln unterwegs sind, besteht eine erhöhte Gefahr des Umknickens und Fehltretens. Deshalb ist es notwendig, zweckmäßiges, festes Schuhwerk zu tragen. Nicht zweckmäßig sind beispielsweise offene Schuhe, Sandalen oder Schuhe mit überdicker Laufsohle. Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Zustellerinnen und Zusteller Gefährdungen durch Witterungsereignisse ausgesetzt sind, ist vom Unternehmen geeignetes Schuhwerk zur Verfügung zu stellen.
Auf Grund von Witterungsereignissen besteht erfahrungsgemäß eine erhöhte Gefahr des Stolperns, Rutschens oder durch Stürze. Dies ist besonders bei nassem Laub, Schnee- und Eisglätte gegeben. Die Ausrüstung von Zustellerinnen und Zustellern mit geeignetem, diese Sturzgefahren mindernden Schuhwerk, ist deshalb notwendig.
Die Schuhe für Zeitungszustellerinnen und Zustellern sollten folgenden Anforderungen genügen:

  • Sohle rutschfest, profiliert und biegeweich, geeignet für Schnee und Glatteis
  • Schutz gegen Nässe durch wasserabweisende oder wasserdichte Ausführung
  • anatomisch geformtes Fußbett mit guten Dämpfungseigenschaften
  • den Fuß umschließendes Schuhwerk in knöchelhoher Ausführung mit gepolstertem Rand
  • geringes Gewicht
  • atmungsaktiv, hoher Trage- und Laufkomfort
  • Innenfutter als Kälteschutz für die Wintermonate

Der eingesetzte Schuh sollte die Grundanforderungen nach DIN EN ISO 20344 an den Fußschutz erfüllen. Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe erfüllen diese Norm.

Die Akzeptanz der Schuhe hängt in hohem Maße vom Tragekomfort ab. Deshalb ist es notwendig, sich bei der Auswahl beraten zu lassen. Dies kann durch die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Ist durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt worden, welche Art von Fußschutz der Zustellerin oder dem Zusteller zur Verfügung gestellt wird, empfiehlt es sich, die Zustellerinnen und Zusteller durch Anprobe an der Auswahl ihres Schuhs zu beteiligen.

Weitere Informationen zum Thema geeignetes Schuhwerk sind in der DGUV Information 208-046 zu finden.

Kleidung
Zustellerinnen und Zusteller stellen Zeitungen auch unter widrigen Witterungsbedingungen zu. Dabei sind sie häufig Kälte und Nässe, Wind und Regen bzw. Schnee ausgesetzt. Deshalb hat das Unternehmen geeignete Wetterschutzkleidung einschließlich Schuhe beim Vorliegen dieser Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Kleidung soll gut sichtbar und mit Reflektoren ausgestattet sein.

Beleuchtung
Da Zeitungen oft vor Tagesanbruch ausgetragen werden und die Haus- und Straßenbeleuchtung häufig nicht ausreichend ist, empfiehlt es sich, eine geeignete Lampe (inklusive Batterien) zum Ausleuchten dunkler Wegstrecken zur Verfügung zu stellen. Bewährt haben sich Stirnlampen mit LED-Technik, welche die Hände bei der Zustellung freilassen.

Tragen von Zeitungen
Das Thema Heben und Tragen betrifft jede Zustellerin und jeden Zusteller. Wie hoch die Belastung ist, die dadurch entsteht, wird durch verschiedene Faktoren bestimmt: z. B. Gewicht und Größe der Zeitungspakete, Anzahl der Hebevorgänge, eingenommene Körperhaltung sowie Länge und Beschaffenheit des Transportweges. Für Lastgewichte bis maximal 5 kg für Frauen und 10 kg für Männer sollen Tragetaschen verwendet werden. Sie sollten über einen ausreichend breiten Trageriemen verfügen und mit Reflektorstreifen ausgerüstet sein. Bei größeren Lastgewichten und/oder längeren Touren können die Zustellerinnen und Zusteller erhöhten Belastungen ausgesetzt sein. Hier ist es ratsam, Transportkarren einzusetzen.

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