Gefährdungen bei der Desinfektion von Wasser

Rohwasser muss teilweise zu Trinkwasser aufbereitet und desinfiziert werden. Im Rahmen der Wasseraufbereitung dienen verschiedene chemische oder physikalische Desinfektionsverfahren der Entfernung und / oder dem Abtöten von Mikroorganismen, insbesondere von Krankheitserregern.

Hierbei eingesetzte Verfahren sind z. B. die Chlorung, die Ozonierung oder die UV-Desinfektion. Diese Verfahren bringen unterschiedliche Gefährdungen mit sich und erfordern Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.

In der Wasseraufbereitung werden zunehmend anstatt Chlorungsverfahren alternative Verfahren, wie die Ozonierung, der Einsatz von UV-Desinfektion oder auch Membranfiltrationsverfahren eingesetzt. Bei der Transportchlorung zur Verhinderung einer Wiederverkeimung im Trinkwassernetz sind keine alternativen Verfahren zulässig.

Chlorung

Unter Chlorung wird der Zusatz von chlorhaltigen Chemikalien zum Zweck der Desinfektion von Wasser verstanden. Chlor wird dabei in Form von hypochloriger Säure oder Chlordioxid dem Wasser zugesetzt. Hypochlorige Säure wird aus Chlorgas, Natrium- oder Calciumhypochloritlösung erzeugt.

Aus der Gefährdungsbeurteilung über diese Gefahrstoffe ergeben sich Anforderungen an die Aufstellungsräume, die Chlorungseinrichtungen und den Betrieb von Chlorungseinrichtungen. Hierzu finden Sie Hilfestellung in der DGUV Information 203-086 "Chlorung von Trinkwasser".

Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den bei der Chlorung eingesetzten Gefahrstoffen können dem Gefahrstofflexikon in der DGUV Information 213-040 "Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" (bisher: BGI/GUV I 8688) entnommen werden.

Chlorgas (Cl2)
Chlor ist ein sehr giftiges, grünlich-gelbes, stechend riechendes Gas, das in Gasbehältern (Flaschen und Fässern) geliefert und in speziellen Chlorgasräumen bereitgestellt wird. Chlorgas reagiert schon mit kleinsten Mengen Wasser (z. B. Luftfeuchtigkeit) unter Bildung von Salzsäure und wirkt deswegen in feuchtem Zustand stark korrodierend auf die meisten Metalle. Der Chlorflaschenwechsel erfolgt immer mit einer Atemschutzmaske.

Chlorgasräume sind durch geeignete Chlorgaswarngeräte mit akustischer und optischer Signalgebung zu überwachen. Im Alarmfall sind die Signale an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten. Chlorgasanlage und Chlorgaswarngeräte müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.

Für den Fall eines Chlorgasausbruchs ist ein Chlorgasalarmplan zu erstellen, in dem alle in diesem Fall notwendigen Verhaltensweisen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten (u. a. betriebsinterne Sofort- und Evakuierungsmaßnahmen sowie die Alarmierung der Einsatz- und Rettungskräfte) festgelegt sind. Es wird empfohlen, gemeinsam mit den Einsatzkräften einen Einsatzplan zu erarbeiten und präventiv regelmäßig Unterweisungen und Übungen durchzuführen.

Die Anforderungen an Aufstellungsräume für Chlorgas sowie für Chlorgaswarngeräte und Chlorgasalarmpläne sind der DGUV Information 203-086 "Chlorung von Trinkwasser" zu entnehmen.

Natriumhypochloritlösung (NaClO)
Natriumhypochloritlösung, auch Chlorbleichlauge genannt, ist als ätzend wirkende Lösung erhältlich oder wird vor Ort mittels Chlorelektrolyse hergestellt. Natriumhypochloritlösungen reagieren mit verschiedenen Stoffgruppen heftig und dürfen daher nicht verunreinigt werden. Insbesondere dürfen sie nicht mit Säuren oder sauer reagierenden Chemikalien in Kontakt kommen (Chlorgasbildung).

Weitere Hilfestellungen zur Handhabung von Natriumhypochloritlösungen sowie der Chlorelektrolyse finden Sie in der DGUV Information 203-086 "Chlorung von Trinkwasser".

Calciumhypochlorit (Ca(ClO)2)
Calciumhypochlorit wird als Feststoff geliefert und in der Wasserdesinfektion als ätzende wässrige Lösung verwendet. Calciumhypochlorit reagiert mit verschiedenen Stoffgruppen heftig und wirkt brandfördernd, weshalb es nicht zusammen mit brennbaren Stoffen gelagert werden darf. Insbesondere darf es nicht mit Säuren oder sauren Salzen (Chlorgasbildung) oder auch Wasser in Berührung kommen.

Weitere Hilfestellungen zur Handhabung von Calciumhypochlorit finden Sie in der DGUV Information 203-086 "Chlorung von Trinkwasser".

Chlordioxidlösung (ClO2)
Chlordioxidlösungen werden in geschlossenen Anlagen vor Ort aus Natriumchloritlösung (NaClO2) unter Zugabe einer Säure hergestellt. Die erhaltene Chlordioxidlösung wird anschließend zu einer schwach gelb-grün gefärbten, stark ätzenden wässrigen Lösung verdünnt. Chlordioxid darf nur in dieser Form gehandhabt werden, da es in reiner Form unter heftiger Explosion in Chlor und Sauerstoff zerfällt.

Natriumchloritlösungen wirken ätzend und dürfen nicht mit Säuren oder sauren Salzen in Berührung kommen oder verunreinigt werden. Feste Natriumchloritrückstände, z. B. aus eingetrockneten Lösungen, sind sehr reaktionsfähig und brandfördernd und deshalb umgehend mit Wasser zu verdünnen und zu entsorgen.

Weitere Hilfestellungen bzgl. der Handhabung von Chlordioxid- und Natriumchloritlösung finden Sie in der DGUV Information 203-086 "Chlorung von Trinkwasser".

Ozonierung

Ozon wird in der Wasseraufbereitung zur Entkeimung eingesetzt. Als starkes Oxidationsmittel führt Ozon hierbei zur schnellen Inaktivierung von Viren und Bakterien. Es wird in der Trinkwasserversorgung vor Ort hergestellt und dem aufzubereitenden Wasser zugeführt. Entsprechende Ozonerzeugungsanlagen unterliegen der DGUV Regel 103-001 "Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung" (bisher: GUV R 1/474).

Ozon wirkt stark reizend auf Augen und Atemwege und führt zu starken Atembeschwerden und Bewusstlosigkeit. Ozon ist als krebserzeugend eingestuft. Im Havariefall bzw. bei Ozongeruch ist die Ozonerzeugungsanlage mittels Not-Aus-Schalter abzuschalten, der gefährdete Bereich zu räumen sowie die betroffene Umgebung zu warnen. Zur Beseitigung des gefährlichen Zustandes darf der Gefahrenbereich nur mit geeignetem Atemschutzgerät betreten werden.

Gemäß DGUV Regel 103-001 "Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung" (bisher: GUV R 1/474) ist für jede an der Ozonanlage beschäftigte Person ein namentlich gekennzeichnetes ozonbeständiges Atemschutzgerät als Vollmaske mit wirksamem Filter zur Verfügung zu stellen. Die Atemschutzgeräte dürfen wegen der Versprödungsgefahr nicht in den Räumen aufbewahrt werden, in denen Einrichtungen der Ozonanlage vorhanden sind.

Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen können dem Gefahrstofflexikon in der DGUV Information 213-040 "Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" (bisher: BGI/GUV I 8688) entnommen werden.

UV-Desinfektion

Die UV-Desinfektion von Wasser mittels UV-Bestrahlung ist ein anerkanntes, praxiserprobtes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Im Allgemeinen kommen dabei Niederdruck-Quecksilberdampflampen mit einer Wellenlänge von 254 nm zum Einsatz. Durch die UV-Bestrahlung werden im zu desinfizierenden Wasser enthaltene Mikroorganismen oder Viren abgetötet.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung des Verfahrens ist das Einhalten einer definierten Bestrahlungsdosis, die von möglicher Verschmutzung des Quarzschutzrohres sowie der Lampenalterung beeinflusst wird. Daher sind Prüf- und Kontrollintervalle in Abhängigkeit vom Anlagendurchfluss einzuhalten. Die Durchführung von Referenzmessungen sowie die Kontrolle der Sensormessfenster erfolgt dabei im laufenden Betrieb des UV-Gerätes. Hierbei sind neben den allgemein gültigen Sicherheitsvorschriften und Bestimmungen spezifische Sicherheitsvorkehrungen sowie die gerätespezifischen Sicherheitshinweise einzuhalten.

Die "Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung: Arbeiten an UV Geräten zur Desinfektion in der Trinkwasserversorgung" der BG ETEM bietet Hilfestellung bei der Gefährdungsermittlung bezüglich UV-Strahlung sowie deren Bewertung und der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, z. B. Augenschutz gemäß DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (bisher: BGR 192).

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