Gewitter

Bei heraufziehendem Gewitter müssen die Arbeiten sofort eingestellt und geschützte Bereiche (Onshore z. B. Fahrzeuge, Offshore der Schutzraum der WEA) aufgesucht werden. Eine grundsätzliche Erläuterung bzgl. Gewittern und den dabei auftretenden Gefährdungen gibt das Kapitel 1 der DGUV Information 214‑038 "Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen" (bisher: BGI/GUV‑I 5144). Kapitel 8 dieser DGUV Information gibt eine allgemeingültige Übersicht über Verhaltensregeln bei Gewitter, z. B. bei Aufenthalt in Fahrzeugen.

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