Organisatorische Maßnahmen
                    
                    
                      Wenn es nicht möglich ist, die Schallabstrahlung und -ausbreitung (Schallemission) zu begrenzen, muss man versuchen, die Schalleinwirkung  (Schallimmission) zu verringern. Organisatorische Maßnahmen können ergriffen werden, um die schädlichen
Auswirkungen des vorhandenen Lärms zu begrenzen.
                    
                    
                   
                
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