Technische Maßnahmen gegen Lärm

Bei der Bekämpfung von Lärm stehen technische Maßnahmen an erster Stelle. Am günstigsten ist es, den Schall an der Entstehungsstelle an seiner Ausbreitung durch konstruktive Maßnahmen zu hindern. Lärmminderungsmaßnahmen sind an der lautesten Stelle besonders wichtig.

Konstruktive Maßnahmen gegen Schallentstehung: 

Bereits bei der Konstruktion muss der Schallschutz berücksichtigt werden.Maßnahmrn sind sowohl an der Mechanik als auch der Hydraulik und Pneumatik möglich. Beispiele dafür sind:

  • Beseitigung von Unwuchten rotierender Teile
  • Verbesserung der Nachstellbarkeit von Lagern u.Ä. bei Wartungsarbeiten zur Vermeidung von zu großem Spiel nach längerer Laufzeit.
  • Verlagerung der Pumpen in Nebenräume
  • Lärmarme Pumpe (Kreiselpumpe, Schraubenpumpe, die fast stoßfrei arbeitet)

 

Wartung und Instandhaltung

Wartung und Instandhaltung haben einen großen Einfluss auf die Lärmentwicklung einer Maschine während ihrer Lebensdauer.

Im Lauf der Zeit wird eine Maschine wegen der Vergrößerung des Lagerspiels, durch Verschleiß oder ähnliche Erscheinungen immer lauter. Ein Maschinenschaden kündigt sich meist durch anormale Geräusche an.

Um die Schallemission einer Anlage über die Lebensdauer (fast) konstant zu halten, ist regelmäßige Wartung und Instandhaltung erforderlich. Vereinfacht werden kann dies vom Hersteller durch wartungsfreundliche Konstruktion.

 

Minderung der Schallabstrahlung (Schallemission)

Wenn es nicht gelingt, den Schall an der Entstehungsstelle zu vermeiden, muss seine Abstrahlung verhindert werden. Die Schallabstrahlung kann eingeschränkt werden durch:

  • Schalldämmung: Kapselung (Luftschalldämmung) und/oder schwingungsisolierende Aufstellung(Körperschalldämmung)
  • Schalldämpfung: Schalldämpfer für Rohre und Kanäle und Körperschalldämpfung

Luftschalldämmung: Der Schall bleibt innerhalb einer Einhausung und kann nicht nach außen dringen.
Körperschalldämmung: Schwingungen können nicht auf den Übertragungswegen weitergegeben werden.
Schwingungsisolierende Aufstellung: Sie ist u.a. möglich durch Aufstellung auf Federn oder auf Gummielementen.
Schalldämpfung: Die Schallenergie wird absorbiert durch poröse und weiche, nachgiebige Materialien wie z.B.

  • Glaswolle
  • Mineralfaserplatten
  • Elastische Platten (Gummi, Kunststoff)
  • Entdröhnmaterial auf großen Blechflächen
  • Sandwichaufbau

In der Praxis bewähren sich Kombinationen aus Schalldämmung und Schalldämpfung.

Kapselung von Maschinen: Der Standardaufbau einer Schallschutzkapsel wird im LärmschutzArbeitsblatt „Geräuschminderung durch Kapselung“
(BGI 789) beschrieben. Die Wirksamkeit der Schalldämmung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Flächengewicht und Aufbau des Wandmaterials
  • Verhältnis der Öffnungen zur Gesamtoberfläche der Kapsel
  •  Frequenz des zu dämmenden Geräusches

Darüber hinaus sind Gesichtspunkte der Begehbarkeit, der Sichtmöglichkeit zur Kontrolle des Materialtransports, der Zu- und Abluftöffnungen, der Wärmeabfuhr sowie der Verschmutzung und des Brandschutzes zu beachten. Dazu müssen evtl. weitere Vorschriften eingehalten werden.

Soll eine Maschine nachträglich mit einer Schallschutzkapsel versehen werden, ist eine Zusammenarbeit mit einer Spezialfirma für Schallschutz empfehlenswert.

Es ist zu beachten, dass sich keine Arbeitsplätze innerhalb einer begehbaren Kapsel um eine große Maschine befinden. Es ist weiterhin nicht zulässig, mehrere Maschinen in einer Kapsel aufzustellen, wenn an einer Maschine gearbeitet werden muss (z.B. Einrichten für den nächsten Auftrag), während die anderen Maschinen
in Betrieb sind. Hier ist eine klare räumliche Trennung notwendig.

Alle Kapseln sind darüber hinaus während des Betriebes vollständig geschlossen zu halten, da andernfalls die Wirkung aufgehoben ist. Schon eine Öffnung von ca. 10% der Kapseloberfläche hat eine fast vollständige Aufhebung der Wirkung zur Folge.

 

Minderung der Schallausbreitung


Wenn es nicht möglich ist, die Schallentstehung zu vermeiden oder die Schallabstrahlung ausreichend zu unterbinden, muss die Schallausbreitung zum Arbeitsplatz hin vermindert werden durch

  • Räumliche Unterteilung, z.B. durch Schallschutzkabinen, Trennwände, Schallschutzvorhänge
  • Raumakustische Maßnahmen

Die räumliche Unterteilung wird gewählt, wenn sehr große Pegeldifferenzen zur Erreichung einer erträglichen Lärmbelastung benötigt werden.
Raumakustische Maßnahmen werden getroffen, um die Reflexion von Schall an den Wänden und der Decke zu vermindern. 

 

Lärmminderung durch Verbesserung der Raumakustik

In geschlossenen Räumen werden die Schallwellen an den Wänden, der Decke und am Boden reflektiert. Dadurch bleibt ein Großteil der Schallenergie im Raum erhalten.
Es können aufwändige Nachrüstarbeiten erforderlich sein, wenn die raumakustischen
Kenngrößen nicht dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen.
Letzterer lässt sich über die folgenden Werte ausdrücken:

  • Mittlere Schallpegelabnahme je Abstandsverdopplung größer als 4 dB(A) oder
  • Mittlerer Schallabsorptionsgrad größer als 0,3.

Die Raumrückwirkung ist dann als schalltechnisch ausreichend anzusehen, wenn eine der genannten Forderungen erfüllt wird.

 

Bedingungen für Neubauten

Die raumakustischen Kenngrößen müssen insbesondere bei Neubauten sorgfältig überprüft werden.

Bedingung 1: Der Schallpegel muss um jeweils mindestens 4 dB(A) abnehmen, wenn man den Abstand von der Schallquelle verdoppelt. Diese Messmethode ist in großen Hallen einfach durchzuführen, jedoch nicht in kleineren Arbeitsräumen. Deshalb
hat man eine zweite Bedingung eingeführt, die alternativ dazu verwendet werden kann.
Bedingung 2: Der Schallabsorptionsgrad a muss mindestens 0,3 betragen. Er lässt sich über die Nachhallzeit einer Schallquelle, die man auch in kleineren Werkhallen gut messen kann, berechnen.

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