Persönlicher Schallschutz / Gehörschutz auswählen

Persönlicher Schallschutz (Gehörschutz) wird eingesetzt, um eine schädigende Wirkung von Lärm auf das Gehör des Menschen zu vermeiden.

Warum ist Gehörschutz wichtig?

  • Weil Lärmschwerhörigkeit nicht heilbar, aber vermeidbar ist.
  • Weil Lärmschwerhörigkeit allmählich entsteht und zu Beginn von den Betroffenen kaum bemerkt wird.
  • Weil sich die Krankheit verschlimmert, solange gehörschädigender Lärm auf das ungeschützte Ohr einwirkt.
  • Weil man schließlich nicht mehr richtig hört und sich dann an Gesprächen nicht mehr beteiligen kann.
  • Weil Lärmschwerhörige in zunehmendem Maße die akustische Verbindung zu ihrer Umgebung verlieren und dadurch in eine soziale Vereinsamung geraten.

All diese Schäden verhindert der Gehörschutz, wenn er bei Lärmbelastung immer getragen wird. Auch der „Lärmstress“ wird vermieden. Vorrangig ist technische
Lärmminderung! Deshalb wird in den meisten Betrieben der Lärm durch technische Maßnahmen verringert. Hier gibt es aber Grenzen, z.B.:
• Stand der Technik
• Zeitbedarf für nachträgliche Durchführung der technischen Lärmminderung
• Unvertretbar hohe Kosten an älteren Maschinen und Anlagen

Wirkungsweise

Richtig ausgewählter Gehörschutz schwächt den Lärm soweit ab, dass das Gehör keinen Schaden mehr nimmt, aber nur soweit, dass wichtige akustische Informationen, z.B. Warnsignale, Sprache und Maschinenklang noch gehört werden können.
Die Schalldämmung des Gehörschützers darf also nicht zu klein, aber auch nicht zu groß sein. Sie muss passen! Gehörschützer dämmen hochfrequente und tieffrequente Geräusche unterschiedlich stark. Daher muss der Frequenzgang des Gehörschützersder Lärmsituation angepasst sein.

 

Auswahl geeigneter Gehörschützer

Ziel der Auswahl ist es, den Mitarbeiter mit dem Gehörschützer zu versorgen, der für ihn und die gegebenen Einsatzbedingungen passt. Es ist wichtig, eine Reihe von Gehörschützern anzubieten und die Wünsche und Erfahrungen der Mitarbeiter
bei der Auswahl zu berücksichtigen.Dabei müssen mehrere Gesichtspunkte bedacht
werden. In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten beschrieben.

Der Gehörschutz muss so ausgewählt werden, dass eine Gefährdung des Gehörs ausgeschlossen werden kann. Die Dämmung ist dabei so zu wählen, dass die zulässigen Tages-Lärmexpositionspegel nicht überschritten werden. Sie darf aber nicht zu groß gewählt werden, weil dann ggf. keine Verständigung mehr möglich ist.

Unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes dürfen die maximal zulässigen Expositionswerte von 85 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel und 137 dB(A) für den Spitzenschalldruckpegel nicht überschritten werden. Das bedeutet in der Praxis, dass der Arbeitgeber überall dort, wo noch keine ausreichenden technischen Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die Tragepflicht des persönlichen Gehörschutzes konsequent durchsetzen muss.

Weitere Informationen:

DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“.

Software zur Auswahl von Gehörschützern (IFA)

  • Webcode: 15417350
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