Reparaturplätze und Prüfplätze in Werkstätten

Viele Elektroinstallationsbetriebe verfügen über eine mehr oder weniger große Werkstatt. Worauf ist zu achten?

In Werkstätten werden eigene wie fremde elektrische Geräte repariert. Da bei einer Reparatur das Gerät geöffnet werden muss, besteht bei Prüfarbeiten die Möglichkeit des Berührens aktiver Teile.

Daher muss der Reparaturplatz als Prüfplatz ohne zwangläufigen Berührungsschutz gemäß DIN VDE 0104, Abschnitt 4.3, ausgeführt sein (siehe auch DGUV Information 203-034 "Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen"). Die Arbeitsfläche des Reparaturplatzes muss aus nichtleitfähigem Werkstoff bestehen.

Wenn der Prüfstromkreis mit dem einspeisenden Niederspannungsnetz galvanisch verbunden ist, muss die Absicherung über eine geeignete RCD mit Bemessungsdifferenzstrom  ≤ 30 mA erfolgen. Vorzugsweise sollte die Einspeisung des Prüflings über einen Trenntrafo erfolgen.

Ausführliche Informationen:
Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (DGUV Information 203-001)

  • Webcode: 15671688
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