Häufig gestellte Fragen: Elektrotechnische Arbeiten

An dieser Stelle finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema "Elektrotechnische Arbeiten".

Wer darf in den E-Schaltraum?

Eine "Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte" ist ein Raum oder Ort, der ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird. Der Verschluss darf nur von beauftragten Personen geöffnet werden. Der Zutritt ist nur Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen gestattet. Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten sind z.B.

  • abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen,
  • Transformatorzellen,
  • Schaltzellen,
  • Verteilungsanlagen in Blechgehäusen oder in anderen Verteilungsanlagen,
  • Maststationen.

Was ist ein Anlagenverantwortlicher?

Ein "Anlagenverantwortlicher" ist eine beauftragte Person, die die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage trägt, wenn an dieser Anlage gearbeitet wird.
Der Anlagenverantwortliche übernimmt nicht die Verantwortung des Unternehmers im gesamten Bereich der elektrischen Anlage. Er ist für die Anlagenteile verantwortlich, die zur Arbeitstelle gehören.   Der Anlagenverantwortliche übernimmt die Aufgaben nach Arbeitsschutzgesetzt § 8 (2) und DIN VDE 0105-100 an der Arbeitsstelle. Erforderlichenfalls können mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. Bei komplexen Anlagen oder umfangreichen Arbeiten wird die schriftliche Beauftragung empfohlen.

Wer ist Arbeitsverantwortlicher?

"Arbeitsverantwortlicher"  ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Falls erforderlich kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.

Was ist und wozu braucht man Schutzabstand?

"Schutzabstand" ist die kürzeste Entfernung zwischen unter Spannung stehenden Teilen ohne Schutz gegen direktes Berühren und Personen oder von Personen gehandhabten Werkzeugen, Geräten, Hilfsmitteln und Materialien, die bei bestimmten Arbeiten nicht unterschritten werden darf.

Schutzabstände bei bestimmten elektrotechnischen Arbeiten abhängig von der Nennspannung in der Nähe aktiver Teile (vgl. Tabelle 3 der DGUV Vorschrift 3):

Netz-Nennspannung (Effektivwert) in kV Schutzabstand
(Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) in m
bis 1 0,5
über 1 bis 30 1,5
über 30 bis 110 2,0
über 110 bis 220 3,0
über 220 bis 380 4,0


Diese Schutzabstände gelten für die folgenden Tätigkeiten, wenn diese von Elektrofachkräften oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder unter deren Aufsichtführung ausgeführt werden:

  • Bewegen von Leitern und sperrigen Gegenständen in der Nähe von Freileitungen
  • Hochziehen und Herablassen von Werkzeugen, Material und dergleichen, sofern Freileitungen oder Leitungen in Freiluft anlagen unterhalb einer Arbeitsstelle unter Spannung bleiben müssen
  • Arbeiten an einem Stromkreis von Freileitungen, wenn mehrere Stromkreise (Systeme) mit Nennspannungen über 1 kV auf einem gemeinsamen Gestänge liegen
  • Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten an Masten, Portalen und dergleichen von Freileitungen unter besonderen in den elektrotechnischen Regeln beschriebenen Voraussetzungen,
  • Arbeiten an Freiluftanlagen.

Schutzabstände bei nichtelektrotechnischen Arbeiten, abhängig von der Nennspannung (vgl. Tabelle 4 der DGUV Vorschrift 3):

Netz-Nennspannung (Effektivwert) in kV Schutzabstand
(Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) in m
bis 1 1,0
über 1 bis 110 3,0
über 110 bis 220 4,0
über 220 bis 380 5,0


Zu den nichtelektrotechnischen Arbeiten zählen  z.B. bei Bau-, Montage-, Transport-, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten, Gerüstarbeiten, Arbeiten mit Hebezeugen, Baumaschinen, Fördergeräten oder sonstigen Geräten und Bauhilfsmitteln.

Was ist gemeint mit Annäherungszone?

Die "Annährungszone" definiert einen begrenzten Bereich außerhalb der Gefahrenzone (Abstand DL nach VDE 0105-100, Bilder 1 und 2). Der Abstand DL wird durch die Nennspannung des unter Spannung stehenden Teiles bestimmt. Die Grenze der Annäherungszone ist der Abstand DV vom unter Spannung stehenden Teil. DV kann der Tabelle 103 der VDE 0105-100, bzw. der Tabelle 4 der BGV A3 entnommen werden.

Wo liegt die Gefahrenzone?

Annäherungszone (EF: Elektrofachkraft, EUP: Elektrotechnisch unterwiesene Person)
Annäherungszone (EF: Elektrofachkraft, EUP: Elektrotechnisch unterwiesene Person)
Die "Gefahrenzone" ist der Bereich um unter Spannung stehenden Teile, in dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahme der zur Vermeidung einer elektrischen Gefahr erforderliche Isolationspegel nicht sichergestellt ist. Das unter Spannung stehende Teil ohne vollständigen Schutz gegen direktes Berühren wird durch den Mindestabstand begrenzt, der als äußere Grenze der Gefahrenzone (DL) bezeichnet wird. Die äußere Grenze dieser Zone wird vom aktiven Teil aus gemessen.

Der Abstand DL ist abhängig von der Spannung des aktiven Teils, siehe Tabelle 2 BGV A3 (identisch mit Tabelle101 VDE 0105-100). Die Gefahrenzone kann durch geeignete Schutzvorrichtungen eingeengt werden (Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile).

Bei Anlagen über 1 kV wird das Erreichen der Gefahrenzone dem Berühren unter Spannung stehender Teile gleichgesetzt. Wird bei Arbeiten die Gefahrenzone erreicht, handelt es sich um Arbeiten unter Spannung.

Was ist ein aktives Teil?

Ein "Aktives Teil" ist ein Leiter oder ein leitfähiges Teil, der/das bei ungestörtem Betrieb unter Spannung steht. Hierzu gehören auch Neutralleiter, nicht aber PEN-Leiter und die mit diesen in leitender Verbindung stehenden Teile.

Was ist Arbeit an aktiven Teilen?

"Arbeiten unter Spannung" ist jede Arbeit, bei der eine Person bewusst mit Körperteilen oder Werkzeugen, Ausrüstungen oder Vorrichtungen unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt.

  • Bei Niederspannung werden Arbeiten unter Spannung ausgeführt, wenn der Arbeitende unisolierte unter Spannung stehende Teile gemäß vorstehender Definition berührt.
  • Bei Hochspannung werden Arbeiten unter Spannung ausgeführt, wenn der Arbeitende in die Gefahrenzone eindringt, unabhängig davon, ob unter Spannung stehende Teile berührt werden oder nicht.

Wer ist Elektrofachkraft?

"Elektrofachkraft" ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die fachliche Qualifikation der Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung als Ingenieur, Meister, Geselle, Facharbeiter innerhalb des Berufsfeldes Elektrotechnik nachgewiesen. Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.

Was darf eine elektrotechnisch unterwiesen Person?

Eine "Elektrotechnisch unterwiesene Person" ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt, sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Elektrotechnisch unterwiesene Personen arbeiten grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

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