Isolierende Schutzvorrichtungen

Geräte und Vorrichtungen aus Isolierstoff - Gummi oder Kunststoff - oder aus Werkstoff mit Isolierstoffüberzug, die die Annäherung an ein Betriebsmittel oder Anlagenteil, welches eine Gefahr darstellt, verhindert.

Hierzu zählen z. B.:

  • Matten zur Isolierung des Standortes nach DIN EN 61111 (VDE 0682-512).
  • Mindestgröße 1 m x 1 m, Mindestdicke 2,5 mm (bei profilierten Matten kann bis zu 30 % auf die Profilierung entfallen).
  • Abdecktücher für die Abdeckung von unter Spannung stehenden Anlagenteilen nach DIN EN 61112 (VDE 0682-511).
    Sie müssen geschmeidig und knickfest sein; Mindestdicke 0,5 mm. Zum Abdecken von Leitungen empfehlen sich Kunststofftücher und Klettverschluss.
  • Umhüllungen und Formstücke nach VDE 0680-1.
    Beispiel: Isolierstoffkappen für die Abdeckung von Isolatoren. Sie müssen so fest aufsitzen, dass sie auch bei zufälligem Anstoßen nicht herunterfallen; Mindestdicke 1 mm.
  • Faltabdeckungen nach VDE 0680-1.
    Hierunter werden isolierende Schutzvorrichtungen mit veränderlicher Abdeckbreite verstanden. Sie eignen sich gut zum Abdecken von Niederspannungs-Sicherungsleisten. Maximale Abdeckbreite 800 mm. Dicke des Frontabdeckmaterials mindestens 0,25 mm. Dicke der Seitenabdeckungen mindestens 2,5 mm.
  • Klammern zum Befestigen von Abdeckungen nach VDE 0680-1.
    Sie müssen mit Ausnahme eventuell vorhandener Federn aus Isolierstoff bestehen. Metallfedern müssen entweder isoliert, zuverlässig mit Isolierstoff abgedeckt oder so in die Klammern eingebaut sein, dass an den Außenseiten keine Metallteile berührbar sind. Die Federn müssen gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein.

Isolierte oder isolierende Handwerkzeuge nach DIN EN 60900 (VDE 0682-201)

 Es wird unterschieden zwischen vollisolierten, teilisolierten und isolierenden Handwerkzeugen.

  • Vollisolierte Handwerkzeuge:
    Das sind Werkzeuge aus leitfähigem Werkstoff mit Isolierstoffüberzug. Hierbei darf bei Ringschlüsseln nur die Stirnfläche, bei Steckschlüsseln nur die Auflagefläche und bei den übrigen Werkzeugen nur der unmittelbar auf das zu bearbeitende Werkstück einwirkende Teil ohne Isolierung sein, z. B. die Schneide beim Schraubendreher.
  • Teilisolierte Handwerkzeuge:
    Das sind Werkzeuge, bei denen anwendungsbedingt größere Flächen blank sind, z. B. Kombizangen. Diese Werkzeuge sind weniger sicher. Bevorzugen Sie daher stets vollisoliertes oder isolierendes Werkzeug, also Maul-, Ring- oder Steckschlüssel oder eine vollisolierte Kombizange.
  • Isolierende Handwerkzeuge:
    Das sind Werkzeuge, die vollständig oder zu einem wesentlichen Teil aus Isolierstoff(en) hergestellt sind und die Einsätze aus leitfähigem Material zur Verstärkung haben dürfen, jedoch keine freiliegenden leitfähigen Teile. Diese Werkzeuge bieten den besten Schutz, haben aber meist eine geringere Festigkeit als isolierte Handwerkzeuge.

Zu isolierten oder isolierenden Werkzeugen zählen

  • Schraubwerkzeuge und Gegenhalter,
  • Zangen,
  • Kabelscheren,
  • Kabelschneider,
  • Scheren,
  • Kabelmesser,
  • Pinzetten.

 

 Ausführliche Informationen:
Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (DGUV Information 203-001)

  • Webcode: 15262621
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