Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Informationen und Hilfen zur DGUV Vorschrift 2
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung sowie zum Unternehmermodell. Die folgenden Betreuungsmodelle sind in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) geregelt. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können anstelle der Regelbetreuung am Unternehmermodell teilnehmen. Als „Anzahl der Beschäftigten“ ist der jährliche Durchschnitt der Beschäftigtenzahl heranzuziehen. Bei der Zuordnung zu den Betreuungsmodellen Unternehmermodell (bis 50 Beschäftigte) und Regelbetreuung mit festen Betreuungsfristen (Kleinstbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten) sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 sowie Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Betreuungsmodelle der DGUV Vorschrift 2 (BG ETEM)
Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten)
|
Unternehmermodell
|
Regelbetreuung
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---|---|---|
≤ 10
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wählbar anstelle der Regelbetreuung | feste Betreuungsfristen |
11 - 50 | wählbar anstelle der Regelbetreuung | Grund- und betriebsspezifische Betreuung |
> 50 | nicht möglich | Grund- und betriebsspezifische Betreuung |
Für weitere Informationen zu den einzelnen Betreuungsmodellen klicken Sie bitte in der Tabelle auf die entsprechenden Felder.
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