Worum geht es im Unternehmermodell

Ziel des Unternehmermodells ist es, die Gesundheit und damit Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten bzw. zu fördern. Gerade kleine Unternehmen sind von unfall- oder krankheitsbedingtem Arbeitsausfall besonders stark betroffen. Fehlende Mitarbeiter können nur schwer ersetzt werden.

In den meisten industrialisierten Ländern liegt die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beim Unternehmer. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, auch zusammenfassend als Arbeitsschutz bezeichnet, erfordert angesichts der heutigen hoch technisierten Arbeitswelt das Wissen von Fachleuten.

In allen Staaten der  europäischen Union ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich in Sachen Arbeitsschutz durch Fachleute beraten zu lassen. Das sind insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (auch: Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte. Sie sind die Unternehmensberater für Arbeitsschutz.

Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte sollen mit ihrer fachlichen Qualifikation den Unternehmer beraten und ihm helfen, seiner Verantwortung in der richtigen Weise nachzukommen. Sie sind aber keine Kontrolleure oder der verlängerte Arm der Behörde! Sie können weder dem Unternehmer noch den Beschäftigten Weisungen erteilen!

In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder zu verpflichten, die so genannte „sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung“. Diese Vorgabe besteht unabhängig von der Betriebsgröße, soweit mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. In Großbetrieben sind Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte seit vielen Jahren anerkannte und unentbehrliche Helfer für Führungskräfte und Mitarbeiter.

Wichtig: Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist keine sicherheitstechnische Betreuung!

Kleinbetrieb – spezielle Voraussetzungen, spezielle Lösungen

Im Kleinbetrieb ist die Ausgangslage im Vergleich zum Großbetrieb grundverschieden: der Unternehmer ist meist unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden, sie oder er kümmert sich um vieles persönlich.

Spezialistenrat muss – sobald nötig – extern eingeholt werden. Diese Voraussetzungen berücksichtigt das Unternehmermodell. Der unternehmerischen Eigenverantwortung kommt eine besondere Bedeutung zu.

Das Unternehmermodell hilft dem Unternehmer, seinen Betrieb im Hinblick auf den Arbeitsschutz zu organisieren und damit seinen rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen. Dabei werden die Besonderheiten der jeweiligen Branche berücksichtigt.

Der Betrieb hat konkrete Vorteile, wenn er sich für das Unternehmermodell entscheidet:

  • Gezielte, praxisbezogene Information des Unternehmers zum Arbeitsschutz
  • Kostenlose branchenbezogene  Handlungs- und Arbeitshilfen der Berufsgenossenschaft für den Arbeitsschutz im eigenen Betrieb
  • Einsatz von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend dem konkreten Bedarf des Betriebes
  • Optimierung der eigenen Betriebsführung
  • Mehr Rechtssicherheit, sobald der betriebliche Arbeitsschutz organisiert ist.

Die zahlreichen Teilnehmer am Unternehmermodell bestätigen in überwältigender Mehrheit die positiven Erfahrungen. Allein im Zuständigkeitsbereich der BG ETEM haben bereits über 80.000 Unternehmer an Seminaren zum Unternehmermodell teilgenommen.

Die Einzelheiten des Unternehmermodells sind in der Anlage 3 zur Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) festgelegt.
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