Folge 54: Erste Hilfe: Handeln ist das A und O

Bei einem Notfall am Arbeitsplatz sind Kolleginnen und Kollegen oft die ersten, die Betroffenen helfen können. Dann zählt jeder Augenblick. Warum Ersthelferinnen und -helfer im Betrieb so wichtig sind und welche Vorgaben Unternehmen erfüllen müssen, verrät die neue Folge von „Ganz sicher“.

Erste Hilfe kann Leben retten – das zählt sowohl auf als auch abseits des Arbeitsplatzes. Die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern macht oft den Unterschied für die Betroffenen aus. Gerade bei Notfällen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall ist es wichtig, schnell zu reagieren – vom Erkennen der Anzeichen bis hin zu sofortigen Reanimationsmaßnahmen. Hierbei sind regelmäßige Auffrischungen von großer Bedeutung, denn so bleiben anzuwendende Maßnahmen besser im Gedächtnis. Teilnehmerinnen und Teilnehmer verlieren außerdem die Scheu, im Ernstfall zu handeln.

Im Gespräch mit Moderatorin Katrin Degenhardt erklärt unser Gast Arno Siepe, warum klare Strukturen, regelmäßige Schulungen und geübte Abläufe den Unterschied machen. Er spricht dabei nicht nur über die Organisation im Unternehmen, sondern auch darüber, was Ersthelferinnen und Ersthelfer leisten können – und was nicht. Seine wichtigste Faustregel ist denkbar einfach: Handeln – denn alles ist besser, als nichts zu tun.

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Der Gast:

Arno Siepe ist Facharzt für Arbeitsmedizin bei der BG ETEM und Mitglied im DGUV Fachbereich „Erste Hilfe“. Er beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung von Standards der betrieblichen Ersten Hilfe und damit, wie Unternehmen praxisnah und rechtssicher für Notfälle vorsorgen können. Ihm ist wichtig, dass die positiven Aspekte der Ersten Hilfe im Vordergrund stehen – denn eine schnelle Hilfe in Notfällen kommt letztendlich allen zugute.

Das Thema:

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Die BG ETEM

Wer steckt hinter diesem Podcast?

Die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Menschen in mehr als 200.000 Mitgliedsunternehmen. Zur offiziellen Website: www.bgetem.de

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