Erste Hilfe
Nach einem Unfall ist auch bei leichteren Verletzungen schnelle und kompetente Erste-Hilfe wichtig. Die BG ETEM unterstützt Betriebe bei der Ausbildung zur Ersthelferin/zum Ersthelfer.
Ereignet sich ein Arbeitsunfall, so ist schnelle Hilfe notwendig und geboten. Deshalb sollten nach einem Unfall sofort betriebliche Ersthelfende benachrichtigt werden. Aber auch Laien müssen helfen. Wer hilft, macht grundsätzlich nichts falsch - falsch wäre es nur, nichts zu tun. Wer eine Hilfeleistung vorsätzlich unterlässt und damit in Kauf nimmt, dass Verletzte keine rechtzeitige Hilfe erhalten, macht sich strafbar.
Informationen zur Ersten Hilfe bei Unfällen können im Medienportal der BG ETEM bestellt oder heruntergeladen werden.
Ersthelfende – egal, ob ausgebildet und betrieblich benannt oder nicht – entscheiden auch über den Krankentransport, entweder zu einem von den Berufsgenossenschaften zugelassenen Durchgangsarzt (D-Arzt) oder ins Krankenhaus. Kriterien dafür sind die Schwere der Verletzungen und die körperliche Verfassung der Verletzten.
Versicherungsschutz
Ersthelfende – egal, ob ausgebildet und betrieblich benannt oder nicht – sind während der Erstbetreuung von Verletzten grundsätzlich gesetzlich gegen Unfälle versichert.
Organisation der Ersten Hilfe
Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe und zur Ersthelfer-Ausbildung erhalten Sie im Bereich Sicherheit und Gesundheit. Die Ausbildungsgebühren werden von der BG ETEM übernommen.
DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.