Stehen ausländische Arbeitnehmer unter Versicherungsschutz, wenn sie im Ausland bei einer dortigen Werksniederlassung eingestellt wurden und hin und wieder in Deutschland arbeiten?
Nein. Diese Arbeitnehmer unterliegen weiterhin dem ausländischen Versicherungsverhältnis. Dies gilt umgekehrt auch für deutsche Beschäftigte, die ihren inländischen Versicherungsschutz behalten, wenn sie vorübergehend ins Ausland entsandt werden.
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DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit
DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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