Stehen ausländische Arbeitnehmer unter Versicherungsschutz, wenn sie im Ausland bei einer dortigen Werksniederlassung eingestellt wurden und hin und wieder in Deutschland arbeiten?

Nein. Diese Arbeitnehmer unterliegen weiterhin dem ausländischen Versicherungsverhältnis. Dies gilt umgekehrt auch für deutsche Beschäftigte, die ihren inländischen Versicherungsschutz behalten, wenn sie vorübergehend ins Ausland entsandt werden.

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DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit

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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.

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Das Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Die Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft.

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Gesundheitsvorsorge

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Die GVS organisiert die arbeits-medizinische Vorsorge von Personen, die beruflich asbest-faserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B ausgesetzt waren oder noch sind.