Muss ich Zuzahlungen zu Medikamenten leisten, die ich aufgrund eines Arbeitsunfalls benötige?

Grundsätzlich sind keine Zuzahlungen zu leisten. Es gilt jedoch - wie bei den Krankenkassen - eine Festbetragsregelung. Sollte das ärztlich verordnete Medikament preislich über dem Festbetrag liegen, ist der Differenzbetrag von Ihnen selbst zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kostenübernahme über denn Festbetrag hinaus möglich.

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DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit

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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.

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Das Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Die Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft.

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Die GVS organisiert die arbeits-medizinische Vorsorge von Personen, die beruflich asbest-faserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B ausgesetzt waren oder noch sind.