Zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem Unfall meinen Lohn weiter?
Wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen ist, wird Ihnen von der Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld gezahlt. Da von dem Verletztengeld auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden und zudem eine Meldung an die zuständige Finanzbehörde zu erfolgen hat, wird das Verletztengeld jedoch nicht von der BG ETEM selbst, sondern der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt. Dies gilt im Übrigen auch wenn Sie privat krankenversichert sind.
Für Unternehmer bzw. unternehmerähnliche Personen gelten Besonderheiten.
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Nutzen Sie unser Kontaktformular (Thema: Unfall/Berufskrankheit) oder schreiben Sie uns eine Mail an reha@bgetem.de.
DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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