Zahlt die Berufsgenossenschaft, wenn mir bei der Arbeit meine Brille kaputt geht?
Wenn durch einen Arbeitsunfall die als Sehhilfe benötigte und entsprechend getragene Brille beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Brille. Die Kostenübernahme ist beschränkt auf einen gleichwertigen Ersatz der beschädigten Gläser und die Kosten für das Brillengestell bis zur Höhe von 300,- Euro.
- Webcode: 23801609
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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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