Zoneneinteilung, Explosionsschutzdokument, Zulässige Betriebsmittel

Ergibt die Gefährdungbeurteilung, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre z.B. durch Lösemittel oder Druckbestäubungspuder entstehen kann, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört beispielsweise , dass nur solche Betriebsmittel verwendet werden dürfen, die nach der Richtlinie ATEX zugelassen sind. Grundlage dafür ist die Einteilung in Zonen. Das Ergebinis der Gefährdungsbeurteilung muss im Explosionsschutzdokument beschrieben werden.

Ausführliche Informationen und Muster-Explosionsschutzdokumente für den Offsetdruck enthält die Broschüre "Gefährdungsbeurteilung Explosionsrisiken" (Bestellnummer S248).

Allgemeine Informationen sind zu finden unter: "Themen von A-Z" > "Brand- und Explosionsschutz"

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