Absturzgefahren, Gefahrstellen, Stolpern, Rutschen, Stürzen
Einen Unfallschwerpunkt in abwassertechnischen Anlagen – etwa ein Drittel aller meldepflichtigen Unfälle – stellen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle) dar.
Auf Verkehrswegen im Freien bestehen vor allem witterungsbedingte Gefährdungen, etwa durch Nässe, Eis und Schnee oder unzureichende Beleuchtung. Häufig finden sich auch Stolperstellen auf Verkehrswegen, z. B. verursacht durch
- bauliche Setzungen,
- provisorisch verlegte Leitungen und Schläuche,
- nicht bündig aufliegende Gitterroste oder Schachtabdeckungen.
In Betriebsräumen mit Rechenanlagen, Zentrifugen, Pressen und Pumpen besteht häufig Rutschgefahr durch Verunreinigungen mit Wasser, Schlamm oder Fett.
An Arbeitsplätzen im Freien kann Absturzgefahr bestehen, weil etwa an Montageöffnungen, Schächten, Becken oder Gerinnen mit fehlenden Geländern oder Abdeckungen gearbeitet wird.
In der DGUV Vorschrift 21 (früher: BGV C5) „Abwassertechnische Anlagen“ werden sicherheitstechnische Anforderungen an Verkehrswege und Arbeitsplätze von abwassertechnischen Anlagen genannt, um SRS-Unfälle und andere Unfallrisiken und Belastungen zu vermeiden.
Gefährdungen durch Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen finden sich häufig an unzureichend gesicherten bewegten Maschinenteilen, z. B. an Rechenanlagen, Räumerbrücken, Pressen für Rechengut und Schlamm. Dies gilt vor allem, wenn Abdeckungen zu Reinigungsarbeiten oder zur Störungsbeseitigung entfernt werden. Insbesondere an automatisch anlaufenden Maschinen darf nicht ohne Sicherungsmaßnahmen wie Freischalten und gegen Wiedereinschalten gesichert gearbeitet werden.
- Webcode: 15967227