Qualifikation

Für Arbeiten an Gasleitungen und -anlagen darf nur qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt werden. Dieses muss geeignet, zuverlässig, unterwiesen und vom Arbeitgeber hierzu beauftragt sein sowie über Orts- und Anlagenkenntnisse verfügen.

Die jeweiligen Personen müssen in der Lage sein, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die jeweiligen Qualifikationsanforderungen für das Personal (Nachweis von Sach- und Fachkunde sowie Unterweisung) sind vor der Übertragung der Aufgaben sicherzustellen.

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