Schriftliches Freigabeverfahren

Bei umfangreichen Maßnahmen haben Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher ein schriftliches Freigabeverfahren durchzuführen.

Mit den mit dem Freigabeverfahren erfassten Arbeiten darf erst begonnen werden, nachdem der Arbeitsverantwortliche festgestellt hat, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen getroffen worden sind, die festgelegten persönlichen Schutzausrüstungen benutzt werden und das Personal unterwiesen wurde. Der Arbeitsverantwortliche bestätigt z. B. die festgelegten Schutzmaßnahmen, die verwendeten Schutzausrüstungen und durchgeführten Unterweisungen schriftlich im Freigabedokument.

Der Aufsichtführende hat sich vor dem Aufheben der Schutzmaßnahmen zu vergewissern, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und vollständig abgeschlossen worden sind, der ordnungsgemäße Zustand der Anlage wiederhergestellt wurde und für Beschäftigte und Dritte keine Gefährdungen mehr bestehen. Das Aufheben der Schutzmaßnahmen nach Beenden der Arbeiten ist vom Aufsichtführenden ebenfalls im Freigabedokument zu vermerken.

  • Webcode: 18532353
Diesen Beitrag teilen