Durchführungserlaubnis und Freigabe zur Arbeit

Mit Arbeiten an Anlagen oder Anlagenteilen darf erst begonnen werden, nachdem der Anlagenverantwortliche dem Arbeitsverantwortlichen für die geplanten Arbeiten eine Durchführungserlaubnis bevorzugt schriftlich erteilt hat. Daran anschließend und nach Erfüllung aller Anforderungen und Anweisungen kann der Arbeitsverantwortliche die Freigabe zur Arbeit erteilen. Auch hier wird die Schriftform empfohlen.

Im Rahmen von Durchführungserlaubnis und Freigabe werden in Abhängigkeit von den bestehenden Gefährdungen sicherheitstechnische und organisatorische Vorgaben für die durchzuführenden Arbeiten festgelegt und durchgeführt. Dieser Prozess umfasst dabei mindestens die folgenden Einzelschritte:

  • Festlegung anlagenspezifischer Sicherheitsmaßnahmen
  • Überprüfung der Ausführung anlagenspezifischer Sicherheitsmaßnahmen
  • Vorgabe und Überprüfung von anlagenspezifischer persönlicher Schutzausrüstung
  • Ein- und Unterweisung der Ausführenden i. Allg. durch den Arbeitsverantwortlichen

Nach Abschluss der Arbeiten und vor dem Aufheben von Sicherheitsmaßnahmen hat sich der Anlagenverantwortliche vom Arbeitsverantwortlichen den ordnungsgemäßen Abschluss der Arbeiten sowie die Freigabe der Arbeitsstelle für den Betrieb bevorzugt schriftlich bestätigen zu lassen.

Bei der Beauftragung von Fremdfirmen sind die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Unternehmen mit Bezug auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sicherzustellen. Bei Arbeiten an Anlagen und Anlagenteilen ist die Abstimmung zwischen Anlagen- und Arbeitsverantwortlichem sicherzustellen sowie ein Verfahren für Durchführungserlaubnis und Freigabe zur Arbeit zu vereinbaren.

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