Ungeschützt bewegte Maschinenteile

Ungeschützte Maschinenteile in Bewegung sowie unkontrollierte Bewegungen der WEA bzw. ihrer Teile können zu Quetschungen, Einklemmen, Einziehen und ähnlichen Verletzungen mit schweren Folgen führen. Als Schutzmaßnahme gegen diese Gefährdungen ist die WEA vor Arbeitsbeginn grundsätzlich abzuschalten. Im Falle, dass Arbeiten im Gefahrbereich bewegter Teile (z. B. des Rotors) oder mit Gefährdung durch unkontrollierte Bewegungen ausgeführt werden müssen, ist die WEA in den entsprechenden Bewegungen stillzusetzen.

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