CE-Zeichen

Was ist das CE-Zeichen?

CE steht als Abkürzung für Europäische Gemeinschaften (französisch "Conformité Européenne") und soll die Übereinstimmung eines Produktes mit den jeweils maßgeblichen EU-Richtlinien darstellen. Bei der CE-Kennzeichnung können die Marktüberwachungsbehörden von der Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien ausgehen; das CE-Zeichen ist somit ein europäischer "Reisepass" für Produkte.

 

Wer kennzeichnet?

Die CE-Kennzeichnung wird immer vom Hersteller (oder dessen Bevollmächtigten in der EU) angebracht. Voraussetzung ist eine Konformitätserklärung auf der Basis einer technischen Dokumentation. Hierzu können je nach EU-Richtlinie Zertifikate von benannten Stellen erforderlich bzw. hilfreich sein. Verlangt die EU-Richtlinie eine Zertifizierung, so wird neben der CE-Kennzeichnung die Kenn-Nummer der benannten Stelle angebracht.

Ist der Hersteller nicht in der Gemeinschaft niedergelassen und hat er keinen Bevollmächtigten in der Gemeinschaft, muss der Importeur sicherstellen, dass er die Marktaufsichtsbehörden mit den notwendigen Informationen über das Produkt versorgen kann.

 

Was wird gekennzeichnet?

Es genügt eine Kennzeichnung pro Maschine, pro Gerät oder pro Betriebsmittel, d.h.

  • unter der Maschinenrichtlinie erhält die Maschine eine CE-Kennzeichnung,
  • unter der EMV-Richtlinie erhält jedes Gerät eine Kennzeichnung und
  • unter der Niederspannungsrichtlinie erhält jedes Betriebsmittel eine Kennzeichnung.

Auch wenn ein Produkt unter mehrere Richtlinien fällt, erhält es nur eine CE-Kennzeichnung. Die dazugehörige Konformitätserklärung spezifiziert dann im Einzelnen, zu welchen Richtlinien die Konformität erklärt wird (z. B. Niederspannungs- und zusätzlich EMV-Richtlinie).

Produkte dürfen (und müssen!) nur dann mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn sie den spezifischen EU-Richtlinien unterliegen, die eine solche CE-Kennzeichnung vorschreiben.

 

Ersetzt die CE-Kennzeichnung das GS-Zeichen?

Während die CE-Kennzeichnung vom Hersteller selbst, auf jedem Produkt angebracht werden muss, das einer europäischen Richtlinie unterliegt, bietet das nur mit einer freiwilligen Prüfung zu erwerbende GS- oder DGUV Test-Zeichen die Möglichkeit, sich aus sicherheitstechnischer Sicht werbewirksam von anderen Produkten abzusetzen.

 

Was ist eine Konformitätsbewertung?

Hierunter wird das Verfahren verstanden, bei dem der Hersteller die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen sicherstellt und selbst erklärt, dass die Einrichtungen die für sie geltenen Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt. Der Hersteller bringt selbst an jedem Produkt die CE-Kennzeichnung an und stellt eine schriftliche Konformitätserklärung aus.

 

Wie wird gekennzeichnet?

Fällt ein Produkt in den Geltungsbereich mehrerer EU-Richtlinien, so besagt die Anbringung der CE-Kennzeichnung, dass von der Übereinstimmung mit den Forderungen aller zutreffenden EU-Richtlinien auszugehen ist.

Abhängig von den Anforderungen in den EU-Richtlinien ist die CE-Kennzeichnung mit/ohne Jahreszahl und mit/ohne Kenn-Nummer der benannten Stelle am Produkt darzustellen.

Die Mindesthöhe für die CE-Kennzeichnung beträgt 5 mm; bei kleinen Produkten kann davon abgewichen werden. Die Proportionen der CE-Kennzeichnung (wie in der entsprechenden Richtlinie beschrieben) müssen exakt eingehalten sein.

Nach § 7 des ProdSG ist es nicht zulässig, die CE-Kennzeichnung für Produkte zu verwenden, wenn sie nicht in den Geltungsbereich einer EU-Richtlinie fällt.

 

Was ist CE-Zertifizierung?

Der Begriff CE-Zertifizierung ist formal falsch. Bei der Erklärung der Konformität mit einer EU-Richtlinie kommt es zu keiner Zertifizierung und Vergabe des CE-Zeichens, durch eine unabhängige Stelle.
In einigen EU-Richtlinien wird für spezielle Produkte eine EG-Baumusterprüfung durch eine gemeldete Stelle vorgeschrieben. Aber auch in diesem Fall liegt die Ausstellung der Konformitätserklärung und das Anbringen des CE-Zeichens im Aufgabenbereich des Herstellers.

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