EU-Richtlinien

EU-Richtlinien dienen der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, wenn Unterschiede in den nationalen Vorschriften Handelshemmnisse zur Folge haben oder auf andere Weise das "Funktionieren" des EG-Binnenmarktes behindern. Diese Richtlinien sind vom nationalen Gesetzgeber innerhalb vorgegebener Fristen in das jeweilige nationale Recht "umzusetzen". Erst mit dem nationalen Umsetzungsakt wird die Richtlinie für die Betroffenen, z.B. den Hersteller, in dem entsprechenden Mitgliedsstaat verbindlich.

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