Verbote, Beschränkungen, Zulassungen

Mit der Verordnung (EU) 2020/1149 wurde eine REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate verabschiedet. Sie gilt für gewerbliche Produkte, die Diisocyanate in einer Konzentration ab 0,1 Gew.-%. enthalten. Die Verordnung sieht Beschränkungen zum Inverkehrbringen, zur Abgabe und zur Weiterverwendung der Produkte vor. Alle industriellen oder gewerblichen Anwender von Diisocyanaten sind ab dem 24.08.2023 verpflichtet für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit Diisocyanaten ausführen, ergänzende Schulungsmaßnahmen durchzuführen. Der Umfang der Schulungen (3 mögliche Stufen) richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Ohne die Durchführung der in der Verordnung geforderten Schulungen, ist die Tätigkeit mit Diisocyanaten ab dem 24.08.2023 nicht mehr erlaubt. Die geforderten Schulungen ersetzen nicht die Unterweisung der Beschäftigten.

Verordnung (EU) 2020/1149 der Kommission vom 3. August 2020 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Diisocyanaten (Text von Bedeutung für den EWR)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020R1149

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