Gefährdungen für Beschäftigte im Freien

Arbeitnehmer, die im Freien beschäftigt sind, sind im Vergleich zur Normalbevölkerung einer höheren Sonnenstrahlung ausgesetzt. Die entstehende Gesundheitsrisiken werden in der Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG §4, §5, §12) berücksichtigt.

Der Anteil der Sonnenstrahlung, der auf den Arbeitnehmer einwirkt, ist variabel und von der Arbeitszeit und Dauer (Sonnenstand) aber auch von Wolken und Partikeln in der Atmosphäre, dem Ozongehalt, der Meereshöhe, Reflektionen der Umgebung und nicht zuletzt von Aufenthaltsort und Bekleidung abhängig. Der Anteil energiereicher UV-Strahlung erhöht sich um die Mittagszeit und bei hohem Sonnenstand. Dies ist nicht immer mit hohen Umgebungstemperaturen verbunden. Gerade im Frühjahr kann es auch an Arbeitstagen mit kühleren Temperaturen zu einer überraschend hohen UV-Exposition kommen. Aber häufig kommt durch die Sonnenstrahlung auch eine Hitzebelastung am Arbeitsplatz hinzu. 

Bei der schädlichen Wirkung der solaren UV-Strahlung unterscheidet man zwischen der akuten (sofortigen) Wirkung und chronischen Wirkungen. Sonnenbrand ist eine akute Entzündungsreaktion der Haut, die einige Stunden nach der UV-Bestrahlung auftreten kann. Sonnenbrände können von einer leichten Rötung bis zu einer schweren Verbrennung unterschiedliche Schweregrade aufweisen. Das Entstehen von Hautkrebs ist die gefährlichste chronische Wirkung der UV-Strahlung. Häufige Einwirkung von UV-Strahlung kann zudem zu vorzeitiger Hautalterung und zum Grauen Star (Linsentrübung) führen. Darüber hinaus kann intensive Sonnenstrahlung auch das Immunsystem schwächen.

Da sich der Mensch im Laufe seiner Entwicklung an die Sonne angepasst hat, hat die Haut Schutzmechanismen ausgebildet. Der Eigenschutz der Haut ist von sogenannten Hauttypen abhängig. Helle Hauttypen sind sonnenempfindlicher als dunkle Hauttypen. Darüber hinaus kommt es bei längerer UV-Einwirkung zur Hautbräunung (Melaninbildung) und dem Verdicken der obersten Hornschicht (Lichtschwiele). Inzwischen weiß man jedoch, dass Bräunung und Lichtschwiele nur begrenzt gegen die schädlichen Wirkungen der UV-Strahlung schützen.

Neben der UV-Strahlung ist auch die Hitze gesundheitsbelastend. Arbeiten bei Hitze kann zu Hitzeerschöpfung, Sonnenstich oder gar Hitzschlag führen. Hitze belastet besonders das Herz-Kreiskaufsystem und die Atemwege. Sie kann auch bestehende Vorerkrankungen verschlimmern. Bei akuten Hitzeerkrankungen gilt in allen Fällen: Betroffene in kühlere Umgebung (z.B. Schatten) bringen.

 

Weitere Informationen:

Sonnenstrahlung – Gefahren und Schutzmaßnahmen
(Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV)

Artikel "Richtig schützen" (etem 4.2017)

Hitze in der Arbeitswelt

Hitze in der Arbeitswelt | hitze.info



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