Gute Organisation im Vorfeld sorgt für Sicherheit
Deutschland arbeitet an einer Energiewende. Bis 2025, so die Pläne der Bundesregierung, soll der Energieanteil an der Stromerzeugung aus Sonne, Wind und Co auf 40 bis 45 % ausgebaut werden. Heute sind es knapp 26 Prozent. Die Photovoltaik ist ein wichtiger Baustein (6,1 Prozent)* im Mix der erneuerbaren Energien. Was muss bei der Montage von Photovoltaik-Modulen beachtet werden? Fragen dazu beantworten Hans-Peter Steimel von der BG ETEM und Tim Pelzl von der DGUV.
* "Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland", Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Mai 2015
Sonnenlicht ist eine günstige Energiequelle. Immer mehr Hausbesitzer entscheiden sich für Photovoltaik auf dem Dach. Die Montage der Module geschieht also meist in großer Höhe. Wo liegen die Gefahrquellen?
Steimel: Morsche Balken, rutschige Dachkanten - wichtig ist, dass die Beschäftigten bei allen Dacharbeiten gegen Absturz- und Durchsturzrisiken gesichert werden. Das Dach sollte also vor den Arbeiten auf instabile Bauteile geprüft werden. Leider spiegelt sich die Unkenntnis der Risiken auch in der Anzahl der schweren oder tödlichen Unfälle wider. Immer wieder kommt es zu Dachdurchbrüchen, da nicht tragende Dacheindeckungen leichtsinnig begangen werden oder Lichtkuppen als tragend angesehen werden.
Unabhängig von der Dachunterkonstruktion ist die Gefahr des Absturzes auf allen Dachformen zu beachten. Auf Flachdächern (Dachneigung ≤ 20°) ist sie in allen Bereichen mit einem Abstand von weniger als zwei Metern zur Dachkante gegeben. Auf geneigten Dächern (Dachneigung > 20°) besteht an allen Stellen eine Gefährdung durch Wegrutschen mit anschließendem Absturz. Grundsätzlich sind bei Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen ab zwei Meter Höhe Absturzsicherungen erforderlich. Diese Forderung ist in Anlehnung an §12, Abs. 7 der BGV C22 "Bauarbeiten" jedem Elektroinstallateur bekannt.
Ein besonderes Augenmerk sollte der für die Arbeiten verantwortliche Unternehmer auch darauf haben, dass die Zugänge zum Dach sicher begehbar sind. So müssen Arbeitsstege fest montiert und ausreichend breit sein, Leitern müssen standfest sein und man sollte mit ihnen maximal einen Höhenunterschied von fünf Metern überwinden.
Bei der Montage der Module spielt darüber hinaus der sichere Umgang mit Elektrizität eine zentrale Rolle. Worauf muss geachtet werden?
Steimel: Photovoltaik-Anlagen für Einfamilienhäuser sind in der Regel vorkonfektioniert. Das heißt: Die Dachfläche wurde ausgemessen, die Module und ihre Verbindungsleitungen werden entsprechend gefertigt. Wenn man sich an die Montagevorgaben des Herstellers hält, ist man in der Regel auf der sicheren Seite. Gelegentlich muss dennoch improvisiert werden. Eine elektrische Durchströmung - elektrischer Schlag - kann im ersten Moment ohne tödlichen Körperschaden verlaufen, das Risiko eines Sekundärunfalls darf dabei aber nicht außer Acht gelassen werden . Wenn Anlagen nach dem Kauf angepasst werden müssen, muss das in jedem Fall eine Elektrofachkraft machen. Das gilt im Übrigen auch für die Weiterführung der Leitungen im Haus. Wir sehen da manchmal Konstruktionen, die allen Regeln der Elektroinstallation widersprechen.
Das hat auch Konsequenzen für den Brandschutz …
Steimel: Genau. Die Sachversicherer verlangen deshalb auch ein entsprechendes Protokoll über die Verlegung der Leitungen.
Aber zurück zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz: Auf eine weitere Gefahrenquelle trifft man meist im Keller des Hauses: Der Wechselrichter macht aus der Gleichspannung der Photovoltaik-Anlage den benötigten Wechselstrom. Hier besteht bei der Installation der Gleichspannungsseite die große Gefahr einer Durchströmung, denn die Leitungen liegen oft unisoliert auf dem Boden, der kann feucht sein. Hat dann der Monteur eine blanke Ader bzw. unzureichend isoliertes Werkzeug in der Hand und er tritt in die Pfütze, dann schließt er den Stromkreis und bekommt einen Stromstoß. Bei einer Gleichspannung, die an dieser Stelle eine Summe von 500-800 Volt oder höher (maximal zulässige Berührungsspannung 120 V DC) erreichen kann, besteht dann die Gefahr der tödlichen Durchströmung. Es empfiehlt sich also, den Arbeitsplatz am Wechselrichter zu trocknen und gegebenenfalls zu isolieren, zum Beispiel mit entsprechenden Isoliermatten. Bei all diesen Arbeitsschritten zahlt sich eine gute Organisation im Voraus aus. Sie ist das A und O für die Arbeitssicherheit.
Apropos: Wie sieht es mit der Arbeitssicherheit der Feuerwehrleute aus, die bei einem Hausbrand die Photovoltaikanlage löschen müssen?
Pelzl: Die größte Gefahr für die Wehrleute besteht durch herabfallende Bauteile. Die Halterungen der Module können unter Hitzeeinwirkung instabil werden. Es ist deshalb wichtig, die Einsatzstelle entsprechend abzusichern.
Der Löscheinsatz selbst ist ungefährlich, wenn er den Grundsätzen und Regeln für Einsätze an elektrischen Anlagen folgt. ** Die besagen zum Beispiel, dass beim Löschen ein Schutzabstand von mindestens einem Meter zu den möglicherweise unter Spannung stehenden Teilen eingehalten werden muss.
Eine Photovoltaikanlage ist fast immer an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Bei einem Brand in solchen Anlagen ist daher, wie bei anderen elektrischen Anlagen auch, fachkundiges Personal hinzuzuziehen. Denn auch nach der Trennung der Anlage vom öffentlichen Stromnetz kann weiter eine lebensgefährliche Gleichspannung vorhanden sein. Und die kann nicht abgeschaltet werden, weil die "Quelle", z. B. das Tageslicht, nicht ausgeschaltet werden kann. Bei Schäden an Gleichspannungsleitungen besteht zudem die Gefahr, dass ein Lichtbogen entsteht. Dieser kann, je nach Lage, nur durch Abschaltmaßnahmen gelöscht werden.
**Grundlage hierfür ist die Schrift "Elektrische Gefährdungen an der Einsatzstelle" (DGUV Information 203-057 (bisher BGI/GUV-I 8677), das Merkblatt "Einsatz an Photovoltaikanlagen" des Deutschen Feuerwehrverbandes sowie die VDE Bestimmung DIN VDE 0132 "Brandbekämpfung und Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen".
Weitere Informationen:
DGUV Information 203-080 „Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen“, April 2015
VDE 0100-712 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme"
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