Technische Maßnahmen, Absaugung und Lüftung

Hinsichtlich der Lüftung der Arbeitsräume sind die Anforderungen nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6 zu Grunde zu legen.

Darüber hinaus werden bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen weitere Maßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung gefordert. Hierzu zählen insbesondere die Erfassung von Gefahrstoffen an der Entstehungsstelle und die Zufuhr von ausreichender Frischluft in die Arbeitsbereiche.

Druckwerke, Zwischentrocknungen und Trockner müssen wirksam abgesaugt werden und grundsätzlich an ein Abluftreinigungssystem angeschlossen sein.

Schutzmaßnahmen an den Druckmaschinen sind:

  • Geschlossene Kreislaufsysteme zur Versorgung der Druckmaschinen mit Farbe und/oder automatische Mess- und Regeleinrichtungen für die Farbviskosität,
  • die Gestaltung geeigneter Verfahren z. B. geschlossene Farbwannen, verschließbare Lösemittelbehälter,
  • geschlossene Farbpumpenwaschanlagen statt manueller Spülung,
  • manuelle Reinigung in der Maschine nur bei aktiver Maschinenabsaugung. 

Die technischen Schutzmaßnahmen sind regelmäßig gemäß Gefahrstoffverordnung mindestens alle 3 Jahre auf Funktion und Wirksamkeit zu überprüfen.

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