Gebrauchte Putztücher - sammeln und lagern

Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren müssen gebrauchte Mehrwegputztücher in metallischen oder widerstandsfähigen Kunststoffbehältern aus hochmolekularem Niederdruck-Polyethylen gesammelt bzw. gelagert werden. Die Verwendung von Kunststoffbehältern hat einige Vorteile, dabei müssen aber auch Sicherheitshinweise beachtet werden.

Hinweise für das Sammeln und Lagern gebrauchter Putztücher in geprüften Kunststoffbehältern

  • Brandfördernde, giftige oder ätzende Stoffe sind für den Transport in diesen Behältern nicht zugelassen und dürfen daher nicht hineingefüllt werden.
  • Überschüssige Lösemittelmengen sowie tropfnasse Putztücher dürfen nicht in Putztuchbehälter gegeben werden.
  • Sammelbehälter für Putztücher, die mit brennbaren Flüssigkeiten oder selbstentzündungsfähigen Reinigungsölen benetzt sind, müssen ständig geschlossen sein; entweder durch Schließen der vorhandenen Spannbügel oder durch den Einsatz eines selbsttätigen Schließsystems.
  • Stehen Behälter aus zwingenden betrieblichen Gründen offen, z. B. beim Befüllen, sind Zündquellen wie Schleiffunken, Schweißpartikel, offene Flammen etc. fernzuhalten.
  • Die Putztuchbehälter dürfen nur soweit befüllt werden, dass eine Schließung des Deckels ohne Spannung möglich ist.
  • Sind die Spannbügel geschlossen bzw. werden diese beim Einsatz des selbsttätigen Schließsystems jeweils nach Schichtende geschlossen, so kann der Putztuchbehälter an den ausgewiesenen Stellplätzen verbleiben. Er muss erst dann aus dem Arbeitsbereich entfernt werden, wenn er bis zur maximal zulässigen Füllhöhe befüllt ist.
  • Nach maximal zulässiger Befüllung des Behälters muss dieser aus dem Arbeitsbereich entfernt und in einem separaten Raum oder außerhalb des Gebäudes gelagert werden.

 

Besondere Sicherheitshinweise für Stoffe mit Flammpunkt unterhalb 55°C

  • Werden Reinigungsmittel mit einem Flammpunkt unterhalb 55°C verwendet, sind zum Einsammeln der Tücher an der Druckmaschine kleinere Sicherheitsbehälter (z. B. 10 l-Eimer) zu benutzen, deren Inhalt anschließend in den Putztuchcontainer umgefüllt wird.
  • Um den Putztuchcontainer muss ein explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2 von 1 Meter eingerichtet werden.

 

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