Staubbelastung in Wellpappenbetrieben

Staub kann an vielen verschiedenen Stellen in Wellpappenbetrieben entstehen. Das Schneiden der Wellpappen - die Längs- und Querschneider der Wellpappenanlage - ist naturgemäß mit einer Staubentwicklung verbunden und erfordern entsprechende Absauganlagen. Staub entsteht darüber hinaus im Bereich der Shredderanlage.

Ein Verstauben der Stärke im Silobereich und in der Leimküche muss durch technische Maßnahmen unterbunden werden. Stäube sollten grundsätzlich mit einem für den jeweiligen Staub geeigneten Industriestaubsauger oder nass, niemals jedoch durch Abblasen mittels Druckluft entfernt werden.

Der allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) mit einer Dichte von 1,0 g/cm³ (typische Dichte für Papier) ist im Jahr 2014 auf 0,5 mg/m³ gesenkt worden, der Grenzwert für die einatembare Fraktion (E-Staub) von 10 mg/m³ ist dabei unverändert geblieben. Durch die Absenkung kommt der Gefährdungsbeurteilung bei einer Exposition gegenüber Stäuben eine noch größere Bedeutung zu. Jeder Betrieb muss den allgemeinen Staubgrenzwert einhalten. Neben den technischen Maßnahmen, die Unternehmen treffen müssen, ist es wichtig, alle Beschäftigten für das Thema Staubvermeidung zu sensibilisieren. Stäube gezielt zu erfassen und abzusaugen gehört in den meisten Fällen zum Stand der Technik. Weiterhin ist es notwendig, Staubablagerungen an den Maschinen und im Arbeitsraum regelmäßig zu entfernen. Werden Grenzwerte doch in Einzelfällen überschritten, müssen Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Staubbelastung thematisieren und entsprechende Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüfen, um auch in Zukunft die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen.

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